Kurzbeschreibung
Muster aus: AnwaltFormulare Verkehrsrecht, Jens Tietgens, Michael Nugel, 9. Aufl. 2024 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 2.9: Rückgabe der Sicherheit nach § 109 ZPO
An das
Amts-/Landgericht
in _________________________
In Sachen
_________________________ ./. _________________________
Az.: _________________________
beantrage ich im Namen und in Vollmacht des Beklagten (Schuldners),
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dem Kläger (Gläubiger) eine angemessene Frist zu setzen, in der er gegenüber dem Gericht die Einwilligung auf Rückgabe der in dem Verfahren _________________________ geleisteten Sicherheit erklärt oder die Erhebung der Klage wegen seiner Ansprüche nachzuweisen hat. |
Weiterhin beantrage ich bereits jetzt,
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die Rückgabe der in dem Verfahren _________________________ geleisteten Sicherheit |
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das Erlöschen der Bürgschaft) |
anzuordnen. |
Begründung:
Der Antragsgegner (Gläubiger) hat ein Versäumnisurteil des Landgerichts in _________________________ vom _________________________ gegen den Antragsteller (Schuldner) erwirkt. Dieses Urteil ist durch Beschl. v. _________________________ gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt worden. Diese Sicherheit hat der Antragsteller (Schuldner) vor der Vollstreckung durch
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Hinterlegung eines Geldbetrags in Höhe von _________________________ bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts in _________________________ |
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Zustellung einer selbstschuldnerischen, unbedingten und unbefristeten Bürgschaft der _________________________-Bank vom _________________________ in Höhe von _________________________ an den Antragsteller |
erbracht.
Gegen das Urteil hatte der Antragsteller (Schuldner) Einspruch eingelegt. Nunmehr hat das _________________________-gericht mit Urt. v. _________________________ die Klage abgewiesen. Das angeführte Urteil ist rechtskräftig geworden. Diesbezüglich beziehe ich mich auf das als Anlage _________________________ beigefügte Rechtskraftzeugnis des _________________________-gerichts _________________________ vom _________________________.
Gemäß § 109 ZPO ist dem Antragsgegner (Gläubiger) eine angemessene Frist zur Erklärung zu setzen, in der er die Einwilligung auf Rückgabe der in dem Verfahren _________________________ geleisteten Sicherheit erklärt oder die Erhebung der Klage wegen seiner Ansprüche nachzuweisen hat.
Für den Fall der Einwilligung des Antragsgegner (Gläubigers) oder des ergebnislosen Verstreichens der Frist ist gemäß § 109 Abs. 2 ZPO die Rückgabe der Sicherheit ([alternativ:] das Erlöschen der Bürgschaft) anzuordnen.
Rechtsanwalt