Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1711 AnwaltFormulare Familienrecht, Horndasch, 8. Aufl. 2022 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 2.9: Vereinbarung zur Bedürftigkeit bei sog. Parkstudium
Verhandelt am _________________________
Zu _________________________
Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts _________________________
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erscheinen
1. Herr _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________
2. Frau _________________________ geb. _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________
3. der Sohn der Ersch. zu 1. und 2., K _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________
ausgewiesen durch _________________________.
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§ 1 Kindesunterhalt
1. |
Der Ersch. zu 1 verpflichtet sich, für das Kind K _________________________ einen monatlichen, jeweils im Voraus fälligen in Höhe von _________________________ EUR zu zahlen. |
2. |
Die Ersch. zu 2 verpflichtet sich, für das Kind K _________________________ einen monatlichen, jeweils im Voraus fälligen in Höhe von _________________________ EUR zu zahlen. |
2. |
Die Festsetzung des Unterhalts erfolgte auf der Grundlage des Einkommens der Ersch. zu 1 und 2 wie folgt: |
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Einkommen des Ersch. zu 1 _________________________ |
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Einkommen der Ersch. zu 2 _________________________ |
3. |
Die Erschienenen sind darüber einig, dass dem Ersch. zu 3 über die vorstehenden Zahlungen hinaus keine Unterhaltsansprüche zustehen. Der Ersch. zu 3 verzichtet vorsorglich auf etwaige weitere Unterhaltsansprüche. Die Ersch. zu 1 und 2 nehmen den Verzicht hiermit an. |
4. |
Die Vereinbarung bleibt gültig, solange der Ersch. zu 3 das derzeitige Studium der Betriebswirtschaftslehre weiter führt. Er wird nach jedem Semester den Ersch. zu 1 und 2 unaufgefordert Nachweise über seinen jeweiligen Studienfortschritt vorlegen. |
5. |
Die Vereinbarung bleibt auch dann weiter gültig, wenn der Ersch. zu 3 spätestens mit Ablauf von 2 Semestern in das von ihm gewünschte Studienfach Rechtswissenschaften wechseln kann, für das ihm bisher wegen des bestehenden numerus clausus die erforderliche Gesamtnote des Abiturzeugnisses fehlt. |
6. |
Der Ersch. zu 3 verpflichtet sich, für den Fall eines nicht möglichen Studienfachwechsels alles ihm Mögliche zu unternehmen, sein derzeit studiertes Fach zügig und zielgerichtet zu einem erfolgreichen Ende zu führen. |
(Urkundsausgang, Unterschriften)