Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1658 Das familienrechtliche Mandat - Abrechnung in Familiensachen, Jungbauer, 5. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 3: Musterrechnung 5.3: Erste Beratung und weitergehende Beratung
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Erstmalige mündliche Beratung wg. Ehescheidung (Wert: 40.000,00 EUR), Ehegattenunterhalt (Wert: 10.000,00 EUR), Versorgungsausgleich (Wert: 3.000,00 EUR) und gemeinsam gekaufter Immobilie (Wert: 250.000,00 EUR). Nach der ersten Beratung erfolgt einige Wochen später eine weitergehende Beratung. Der Rechtsanwalt hat keine Gebührenvereinbarung im Sinne des § 34 Abs. 1 S. 1 RVG getroffen.
Gebühr für eine erste Beratung ohne Gebührenvereinbarung, § 34 Abs. 1 S. 3 RVG i.V.m. § 612 Abs. 2 BGB | 250,00 EUR |
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG | 20,00 EUR |
Zwischensumme | 270,00 EUR |
abzüglich Erstberatungsgebühr, § 34 Abs. 2 RVG./. | 190,00 EUR |
Zwischensumme | 80,00 EUR |
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG | 15,20 EUR |
Summe | 95,20 EUR |
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