Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 3.12: Schadenersatz von Minderjährigen und ihren Eltern

Herrn/Frau

_________________________

Schaden vom _________________________

Pkw _________________________, amtl. Kennzeichen _________________________

Sehr geehrte Frau _________________________/sehr geehrter Herr _________________________,

ich vertrete die Interessen des Herrn _________________________ aus _________________________. Eine Kopie der auf mich lautenden Vollmacht füge ich in der Anlage bei.

Namens und in Vollmacht meines Mandanten mache ich gegen Ihr minderjähriges Kind _________________________ wegen einer von ihm verursachten Sachbeschädigungen und gegen Sie wegen der Verletzung der Ihnen obliegenden Aufsichtspflicht Ansprüche auf Schadensersatz aus Anlass des Schadensereignisses vom _________________________ geltend. Am Vorfallstage hatte mein Mandant seinen Pkw ordnungsgemäß in der _________________________-Straße abgestellt. Sodann _________________________. Dadurch entstand an dem Fahrzeug erheblicher Sachschaden. Ausweislich des in der Anlage beigefügten _________________________ belaufen sich die voraussichtlichen Reparaturkosten zur Beseitigung des Schadens auf _________________________ EUR.

Der Schaden an dem Fahrzeug wurde von Ihrem Kind _________________________ verursacht und verschuldet. Dieses haftet meinem Mandanten auf Schadensersatz gemäß § 823 Abs. 1 BGB. Der Eintrittspflicht steht nicht entgegen, dass das Kind zum Tatzeitpunkt erst _________________________ Jahre alt und damit minderjährig war. In jedem Fall besaß es zum Tatzeitpunkt die zur Erkenntnis seiner Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht.

Zugleich sind Sie als aufsichtspflichtige Person meinem Mandanten nach § 832 BGB aufgrund der verursachten Schäden ersatzpflichtig. Gem. § 832 Abs. 1 BGB besteht die Vermutung, dass der Eintritt des Schadens auf einer schuldhaften Verletzung der Ihnen obliegenden Aufsichtspflicht basiert. Gleichermaßen wird vermutet, dass zwischen der Verletzung der Aufsichtspflicht und dem Eintritt des Schadens ursächlicher Zusammenhang besteht. Es ist deshalb Ihre Aufgabe den Nachweis zu führen, dass der Schaden auch bei Beobachtung der gehörigen Sorgfalt eingetreten wäre. Dieser Nachweis ist nicht erbracht.

Sollten Sie über Versicherungsschutz in einer privaten Haftpflichtversicherung verfügen, bin ich gern bereit, die weitere Korrespondenz in der Schadensache unmittelbar mit Ihrem Haftpflichtversicherer zu führen. In diesem Fall bitte ich höflich um zeitnahe Benennung des betreffenden Versicherungsunternehmens sowie der Versicherungsscheinnummer. Hierfür habe ich mir eine Frist bis zum

_________________________ (10-Tages-Frist)

notiert. Sollte ich von Ihnen innerhalb der vorgenannten Frist keine Rückantwort erhalten, gehe ich davon aus, dass die Ansprüche unmittelbar gegen Sie geltend gemacht und erforderlichenfalls zwangsweise durchgesetzt werden sollen.

Mit freundlichen Grüßen

(Rechtsanwalt)

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