Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1670 AnwaltFormulare, Heidel-Pauly, 10. Aufl. 2021 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 31.4: Landwirtschaftlicher Pachtvertrag

Landwirtschaftlicher Pachtvertrag

zwischen _____,

– Verpächter –

und

_____,

– Pächter –

§ 1 Pachtobjekt

Der Verpächter verpachtet dem Pächter das in _____ belegene, im Grundbuch von _____, Band _____ Blatt _____ verzeichnete Grundstück zum Zwecke der landwirtschaftlichen Nutzung. Das Grundstück wird in dem Zustand übergeben, in dem es sich befindet, ohne Gewähr für Größe, Beschaffenheit, Güte oder Ertrag.

Eine Beschreibung des Pachtobjekts ist diesem Vertrag als Anlage _____ beigefügt.

Nicht mitverpachtet ist das Recht auf Gewinnung von Bodenbestandteilen aller Art, wie z.B. Sand, Kies, Kalktorf usw. sowie das Jagd- und Fischereirecht.

Grunddienstbarkeiten und persönliche Dienstbarkeiten, mit denen das Pachtgrundstück belastet ist, hat der Pächter zu dulden.

§ 2 Pachtdauer

Der Pachtvertrag läuft für die Zeit vom _____ bis zum _____.

Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht vor Ablauf der vereinbarten Pachtzeit durch eine der Parteien schriftlich gekündigt wird.

Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt hiervon unberührt.

§ 3 Pacht

1) Die Pacht beträgt jährlich _____ EUR und ist zahlbar jeweils am ersten Werktag eines jeden Jahres.

Der Pächter trägt die auf dem verpachteten Grundstück ruhenden öffentlichen Abgaben und Lasten, wie z.B. Grundsteuer, Beiträge zur Wasser- und Bodenverwendung, zur Landwirtschaftskammer u.Ä.

2) Ändern sich die durchschnittlich gezahlten Pachtpreise in der Gegend, in der das verpachtete Grundstück liegt, um mehr als 10 %, verpflichten sich die Parteien über einen neuen Pachtzins mit Wirkung ab dem nächsten Pachtjahr zu verhandeln. Kommt eine Einigung nicht zustande, soll ein von der Landwirtschaftskammer benannter Sachverständiger den neuen Pachtpreis unter Berücksichtigung der ursprünglich getroffenen Vereinbarung und der zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen als Schiedsgutachter bestimmen.

3) Mit Gegenforderungen kann der Pächter nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit sie unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 4 Ordnungsgemäße Bewirtschaftung

1) Der Pächter verpflichtet sich, das Land ordnungsgemäß zu bewirtschaften, insbesondere es nach den Regeln einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung zu bestellen und zu düngen.

2) Der Pächter übernimmt es, die Zufahrten, Umzäumungen und Hecken sowie Gebäude und Anlagen auf dem Pachtgrundstück pfleglich zu behandeln und etwaige Reparaturen auf seine Kosten durchzuführen.

3) Zu Änderungen des Pachtgegenstandes oder zur Änderung der landwirtschaftlichen Bestimmung der Pachtsache oder zur Stilllegung von Flächen für die Dauer von mehr als einem Jahr bedarf der Pächter der vorherigen Zustimmung des Verpächters.

4) Die Ausbringung von Klärschlamm auf die Pachtfläche ist untersagt.

§ 5 Unterverpachtung

1) Die Überlassung des Pachtgrundstückes oder wesentlicher Teile des Pachtgrundstückes zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Nutzung durch Dritte ist dem Pächter nicht gestattet.

2) Geht der Eigenbetrieb des Pächters auf einen anderen über, so hat der Erwerber das Recht, in den Pachtvertrag zwischen Pächter und Verpächter einzutreten, sofern der Verpächter zustimmt. Für die Betriebsübergabe durch den Pächter im Wege der vorweggenommenen Erbfolge verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

§ 6 Ersatz des Wildschadens

Der Ersatz des Wildschadens richtet sich nach den jagdrechtlichen Vorschriften.

§ 7 Zurücklassung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen

Bei Beendigung des Pachtverhältnisses hat der Pächter von den vorhandenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen so viel zurückzulassen, wie zur Fortführung der Wirtschaft bis zur nächsten Ernte erforderlich sind, ohne Rücksicht darauf, ob er bei Antritt der Pacht solche Erzeugnisse übernommen hat, ohne dass er hierfür Wertersatz verlangen kann.

§ 8 Zusätzliche Vereinbarungen

_____ (z.B. Naturallieferungen, Hinterlassung von Saatgut, Optionsrechte, Dienstbarkeiten o.Ä.)

§ 9 Sonstige Bestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Jede Partei erhält eine Ausfertigung dieses Vertrages. Eine Durchschrift dieses Vertrages erhält die zuständige Anzeigebehörde.

§ 10 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Klauseln berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

Ort _____ und Datum _____

(Unterschriften)

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