Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1721 Das arbeitsrechtliche Mandat: Arbeitsvertragsgestaltung und AGB-Kontrolle, Reitz, 2. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 3.18: Öffnung für Betriebsvereinbarungen
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Auf das Arbeitsverhältnis finden die im Betrieb geltenden Betriebsvereinbarungen Anwendung. Die vertraglichen Regelungen gehen diesen grundsätzlich vor, soweit sie für den Arbeitnehmer günstiger sind (Günstigkeitsprinzip). Die Parteien sind sich jedoch darüber einig, dass gegebenenfalls zukünftig auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findende Betriebsvereinbarungen den Regelungen in diesem Vertrag auch dann diese ablösend vorgehen, wenn die Regelungen der Betriebsvereinbarungen für den Arbeitnehmer ungünstiger als die vertraglichen Regelungen sein sollten.
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