Kurzbeschreibung

Muster aus: Verkehrsrecht auf einen Blick, 3. Aufl. 2020, Samimi (Hrsg.) (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 3.2: Deckungsanfrage für die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen

_________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG

_________________________ (Anschrift)

Kanzlei-Geschäftszeichen: _________________________

_________________________ (Mandantschaft) wegen Verdacht _________________________

Versicherungsnummer: _________________________

_________________________ (Anrede),

in der vorbezeichneten Angelegenheit zeige ich kraft anwaltlich versicherter Vollmacht an, dass mich die o.g. Mandantschaft mit ihrer anwaltlichen Beratung und Vertretung beauftragt hat. Zum Gegenstand und Umfang der Beauftragung darf zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die beigefügten Schreiben und Unterlagen Bezug genommen und vollinhaltlich vorgetragen werden.

Namens und in Vollmacht der Mandantschaft darf ich Sie höflich um Deckungsschutz für den konkreten Fall und um Freistellung der Mandantschaft von der anliegenden Vergütungsvorschussrechnung bitten.1 Den in Anlage ausgewiesenen Gebührenvorschuss möchten Sie bitte bis zum _________________________ direkt auf mein im Briefkopf genanntes Kanzleikonto überweisen. Nach Abschluss der Angelegenheit werde ich die Gebühren unaufgefordert abrechnen.

Rein vorsorglich weise ich höflich darauf hin, dass die Vorschussanforderung namens der Mandantschaft erfolgt und nur vorbehaltlose Vorschusszahlungen akzeptiert werden. Sollte von Ihnen in der Deckungszusage oder einem Abrechnungsschreiben ein Vorbehalt erklärt werden, würde ich bereits jetzt diesem ausdrücklich widersprechen.2

Falls im vorliegenden Fall weitere Informationen zum Rechtsschutzversicherungsvertrag erwünscht werden sollten, würde ich Sie bitten, sich ausschließlich an die Mandantschaft bzw. Versicherungsnehmer zu wenden, weil mir weitergehende Informationen nicht vorliegen. Für Ihr Verständnis darf ich mich bereits jetzt bedanken. Weitere Rechtsschutzversicherungen bestehen nicht.

Mit freundlichen Grüßen

(Rechtsanwalt)

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