Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1134 AnwaltFormulare Erbrecht, Krug/Rudolf/Kroiß/Bittler, 7. Aufl. 2023 (zerb verlag)

Muster 3.23: Einfache Pflichtteilsklausel

Macht einer unserer Abkömmlinge nach dem Ableben des erstverstorbenen Elternteils seinen Pflichtteilsanspruch einschließlich etwaiger Ausgleichs-, Zusatz- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche entgegen dem Willen des überlebenden Ehepartners geltend, wobei unter Geltendmachung bereits die Geltendmachung von Auskunfts- und/oder Wertermittlungsansprüchen nach § 2314 BGB zu verstehen ist (es ist nicht erforderlich, dass der Pflichtteil auch tatsächlich gezahlt wird), dann ist er mit seinem gesamten Stamm im Schlusserbfall von der Erbfolge einschließlich aller sonstigen letztwilligen Zuwendungen ausgeschlossen. Der überlebende Ehegatte ist befugt, die Enterbung wieder rückgängig zu machen und das betreffende, den Pflichtteil geltend machende Kind im Rahmen der erbrechtlichen Bindung dieses Testaments wieder neu zu bedenken.

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