Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1134 AnwaltFormulare Erbrecht, Krug/Rudolf/Kroiß/Bittler, 7. Aufl. 2023 (zerb verlag)

Muster 3.26: Einzeltestament, Einsetzung einer Erbengemeinschaft und Anordnung einer überquotalen Teilungsanordnung

Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________, geschieden, bin deutscher Staatsangehöriger und wähle für die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen sowie für die Zulässigkeit und materielle Wirksamkeit dieser Verfügung von Todes wegen die Anwendung deutschen Rechts.

Über Auslandsvermögen verfüge ich nicht. Ich bin Alleineigentümer des von mir bewohnten Hausanwesens _________________________ in _________________________. Ich errichte nachfolgendes Testament:

I. Testierfreiheit

Ich erkläre, dass ich nicht durch ein bindend gewordenes gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag an der Errichtung dieses Testaments gehindert bin. Hiermit hebe ich alle bisher von mir errichteten Verfügungen von Todes wegen in vollem Umfang auf. Für meinen letzten Willen soll ausschließlich das nachstehend Verfügte von Bedeutung sein.

II. Erbeinsetzung

Ich setze zu meinen alleinigen Vollerben je hälftig meine beiden Kinder _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________, und _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________, ein. Nacherbfolge möchte ich ausdrücklich nicht anordnen. Zu Ersatzerben bestimme ich jeweils die Abkömmlinge meiner Kinder nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolgeordnung, wiederum ersatzweise soll – zunächst innerhalb eines Stammes – Anwachsung eintreten.

III. Überquotale Teilungsanordnung

Für die Teilung des Nachlasses unter den beiden Miterben bestimme ich Folgendes in Form einer Teilungsanordnung und für den über den jeweiligen Erbteil hinausgehenden Wert als Vorausvermächtnis:

Mein Sohn _________________________, geb. am _________________________, erhält im Wege der Teilungsanordnung das gesamte Wertpapierdepot Nr. _________________________ bei der _________________________ Bank in _________________________ mit dem Bestand am Todestag.

Meine Tochter _________________________, geb. am _________________________, erhält im Wege der Teilungsanordnung das Hausanwesen in _________________________, _________________________ Str. _________________________, eingetragen im Grundbuch von _________________________, Flst. Nr. _________________________.

Der Restnachlass, insbesondere Mobiliar, Hausrat, Teppiche, Fahrzeuge, Wertgegenstände, Barvermögen, Kapitalvermögen etc., ist entsprechend der Erbquoten (zu ½) unter meinen Kindern aufzuteilen.

Falls ein Kind dadurch wertmäßig mehr erhält, als es seiner Erbquote entspricht, so ist dieser Überschuss als nicht ausgleichspflichtiges Vorausvermächtnis zugewandt, so dass ein Ausgleich unter den Erben insoweit nicht stattfindet.

Das jeweilige Vorausvermächtnis wird unter der Bedingung der Annahme der Erbschaft angeordnet und fällt erst bei Auseinandersetzung des Nachlasses an.

Die Teilungsanordnung und die Vorausvermächtnisse gelten nicht für etwaige Ersatzerben.

IV. Regelungen für den Fall der Anfechtung

Hiermit schließe ich ein Anfechtungsrecht nach § 2079 BGB für dritte Personen nach meinem Tode aus. Ich stelle somit ausdrücklich klar, dass die vorbezeichneten letztwilligen Verfügungen unabhängig davon getroffen worden sind, ob bereits heute oder zu einem späteren Zeitpunkt bzw. bei meinem Tode evtl. noch weitere, pflichtteilsberechtigte Personen vorhanden sein sollten.

_________________________ (Ort, Datum, Unterschrift)

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