Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1721 Das arbeitsrechtliche Mandat: Arbeitsvertragsgestaltung und AGB-Kontrolle, Reitz, 2. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 3.3: Arbeitsort

(1) Der Arbeitnehmer wird ab _________________________ als _________________________ für den Betrieb in _________________________ als Arbeitsort eingestellt.

Alternativ:

Der Arbeitnehmer wird ab _________________________ als _________________________ für das Gebiet _________________________ eingestellt.

(2) Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Arbeitnehmer gemäß § 106 GewO unter Wahrung seiner berechtigten Interessen einen anderen Arbeitsort und/oder andere zumutbare, gleichwertige und seinen Fähigkeiten entsprechende Tätigkeiten zuzuweisen.

Alternativ:

Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Arbeitnehmer gemäß § 106 GewO unter Wahrung seiner berechtigten Interessen ein anderes Gebiet und/oder andere zumutbare, gleichwertige und seinen Fähigkeiten entsprechende Tätigkeiten zuzuweisen.

(3) Dienstreisen sind Teil der vertraglich geschuldeten Tätigkeit und können vom Arbeitgeber gemäß § 106 GewO unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitnehmers sowohl für das Inland als auch das weitweite Ausland angewiesen werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge