Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1723 AnwaltFormulare Bau- und Architektenrecht, Siebert/Eichberger, 4. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 3.40: Klage des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Vertragsstrafe wegen Verzögerung der Leistungserbringung
An das
Landgericht _________________________
_________________________ (Adresse)
Klage
In Sachen
Firma _________________________, vertreten durch _________________________, (Adresse)
– Klägerin –
gegen
Firma _________________________, vertreten durch _________________________, (Adresse)
– Beklagte –
wegen: Schadensersatz/Vertragsstrafe
Streitwert: _________________________ EUR
Gerichtskosten i.H.v. _________________________ EUR in Anlage
zeige ich an, dass ich die Klägerin vertrete.
Namens und in Vollmacht der Klägerin erhebe ich
Klage
gegen die Beklagte; im Termin zur mündlichen Verhandlung werde ich beantragen:
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I. |
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin _________________________ EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem _________________________ zu zahlen. |
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II. |
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. |
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III. |
Das Urteil ist – ggf. gegen Sicherheitsleistung – vorläufig vollstreckbar. |
Für den Fall des Vorliegens der entsprechenden Voraussetzungen wird bereits jetzt der Erlass eines Anerkenntnisurteils gem. § 307 ZPO bzw. eines Versäumnisurteils gem. § 331 ZPO beantragt.
Begründung:
Die Klägerin macht gegen die Beklagte Schadensersatzforderungen/Vertragsstrafenansprüche wegen Verzögerung der vertraglichen Leistung geltend.
1. Bauvertrag
Die Klägerin schloss als Auftraggeberin am _________________________ mit der Beklagten als Auftragnehmerin einen Bauvertrag zur Erstellung _________________________. Es war die Geltung der VOB/B in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung vereinbart [nur bei VOB/B-Vertrag]. In § _________________________ des Vertrages wurden folgende Vertragstermine verbindlich vereinbart:
1.1 |
Anfangstermin: |
_________________________ |
Zwischentermine:
1.2 |
Rohbau Untergeschoss: |
_________________________ |
1.3 |
Rohbau Decke über 3. Obergeschoss: |
_________________________ |
1.4 |
Dach und Fassade dicht: |
_________________________ |
1.5 |
Fertigstellung Estrich: |
_________________________ |
1.6 |
Fertigstellung Gebäude: |
_________________________ |
1.7 |
Gesamtfertigstellungstermin (Abnahmereife): |
_________________________ |
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Beweis: |
Bauvertrag vom _________________________, Anlage K _________________________ |
2. Verzögerung der Leistung durch die Beklagte
Entgegen der vertraglichen Vereinbarung begann die Beklagte erst am _________________________ – und damit um _________________________ (Tage/Wochen/Monate) verspätet – mit den Bauarbeiten. Die Beklagte war bereits mit Schreiben vom _________________________ nochmals ausdrücklich aufgefordert worden, mit den Bauarbeiten zu beginnen.
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Beweis: |
Schreiben vom _________________________, Anlage K _________________________ Zeugnis _________________________ |
Die Beklagte ist durch die Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Frist in Leistungsverzug geraten (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Die Beklagte ist zudem spätestens durch die ausgesprochene Mahnung in Verzug geraten (§ 286 Abs. 1 S. 1 BGB).
(alternativ nur bei VOB/B-Vertrag)
Die Beklagte wurde mit Schreiben vom _________________________ aufgefordert, mit den Bauarbeiten zu beginnen. Sie war gem. § 5 Abs. 2 S. 2 VOB/B zum Beginn der Bauarbeiten innerhalb von 12 Werktagen nach der Aufforderung verpflichtet.
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Beweis: |
Schreiben vom _________________________, Anlage K _________________________ |
Entgegen dieser Verpflichtung begann die Beklagte erst am _________________________ – und damit um _________________________ (Tage/Wochen/Monate) verspätet – mit den Bauarbeiten. Die Beklagte war bereits mit Schreiben vom _________________________ nochmals ausdrücklich aufgefordert worden, mit den Bauarbeiten zu beginnen.
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Beweis: |
Schreiben vom _________________________, Anlage K _________________________ Zeugnis _________________________ |
Die Beklagte ist durch die Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Frist in Leistungsverzug geraten (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Die Frist des § 5 Abs. 2 S. 2 VOB/B ist eine Vertragsfrist für den Auftragnehmer i.S.d. § 5 Abs. 1 S. 1 VOB/B, die unter der Bedingung des Abrufs steht. Die Beklagte ist zudem spätestens durch die ausgesprochene Mahnung in Verzug geraten (§ 286 Abs. 1 S. 1 BGB).
(alternativ)
Entgegen der vertraglichen Vereinbarung stellte die Beklagte die _________________________-Arbeiten (Zwischentermin) erst am _________________________ – und damit um _________________________ (Tage/Wochen/Monate) verspätet – fertig. Die Beklagte war mit Schreiben vom _________________________ nochmals ausdrücklich zur Fertigstellung der _________________________-Arbeiten aufgefordert worden.
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Beweis: |
Schreiben vom _________________________, Anlage K _________________________ Zeugnis _________________________ |
Die Beklagte ist durch die Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Frist in Leistungsverzug geraten (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Die Beklagte ist zudem spätestens durch die ausgesprochene Mahnung in Verzug ger...