Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1721 Das arbeitsrechtliche Mandat: Arbeitsvertragsgestaltung und AGB-Kontrolle, Reitz, 2. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 3.48: Zeitliche und Zweckbefristung
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(1) Das Arbeitsverhältnis beginnt am [Datum]. Es endet – ohne dass es einer Kündigung bedarf – (i) mit Erreichen des dem Arbeitsverhältnis zugrunde liegenden Zwecks [Kurzbeschreibung des Zwecks, z.B. Elternzeitvertretung für Arbeitnehmerin A], frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung, (ii) spätestens mit Ablauf des [Datum].
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