Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 37.6: Falsche Mitteilung durch KBA

An das Kraftfahrt-Bundesamt

Fördestr. 16

24944 Flensburg-Mürwik

Sehr geehrte _________________________,

ich verweise zunächst auf meine Vollmacht, welche als Kopie in der Anlage beigefügt ist.

In einem Bußgeldverfahren, welches vor kurzem vor dem Amtsgericht _________________________ gegen meinen Mandanten geführt wurde, wurde ein Auszug aus dem Fahreignungsregister Bestandteil der Verfahrensakte, in welchem zum Nachteil meines Mandanten zwei Eintragungen enthalten sind, einmal aufgrund eines Bußgeldbescheides vom _________________________, ausgestellt von der Kreisverwaltung _________________________, Az. _________________________, rechtskräftig seit _________________________, und einmal aufgrund eines Bußgeldbescheides vom _________________________, ausgestellt von der Zentralen Bußgeldstelle _________________________, Az. _________________________, rechtskräftig seit _________________________. Bezüglich beider Eintragungen war eine Mitteilung an die das Verfahren zuerst führende Zentrale Bußgeldstelle _________________________ und auch an das Amtsgericht _________________________ unzulässig. Ich verweise hierzu auf § 29 Abs. 6 StVG, welcher in der Zeit der Überliegefrist eine Mitteilung nur an ausschließlich aufgeführte Berechtigte vorsieht. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Registerauszugs hatte die Überliegefrist bereits zu laufen begonnen. Namens und im Auftrag meines Mandanten beantrage ich hiermit, in Zukunft die gesetzlich vorgegebenen Auskunftsbeschränkungen bei der Erteilung eines Registerauszugs dringend zu beachten, um zukünftigen falschen und für meinen Mandanten nachteiligen Mitteilungen vorzubeugen.

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