Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 38.13: Aussetzungsantrag nach neuem Beweismittel

Hiermit beantrage ich, die Hauptverhandlung nach § 246 Abs. 2 StPO auszusetzen und einen neuen Termin von Amts wegen, nicht aber vor Ablauf von vier Wochen zu bestimmen.

Begründung:

In der Hauptverhandlung wurde der Messbeamte, der Zeuge PK _________________________, vernommen, unter anderem zum Ablauf der Messung, zum Aufbau der Messstelle, zur Frage des Abweichens von den Landesrichtlinien zur Einrichtung von Messstellen und zur Durchführung der Auswertung der Messergebnisse. In der Ladung zur Hauptverhandlung war der Zeuge nicht als Beweismittel aufgeführt. Eine Vorbereitung der Verteidigung auf die Befragung des Zeugen war deswegen nicht möglich und konnte auch nicht innerhalb der fünfminütigen Vernehmung durch den Vorsitzenden Richter, welcher die Verteidigung ebenfalls folgen musste, nachgeholt werden. Zu einer ordnungsgemäßen Verteidigung gegen den dem Betroffenen gemachten Vorwurf gehört aber auch die hinreichende, ggf. durch vorherige sachverständige Beratung unterstützte Vorbereitung auf den Hauptverhandlungstermin samt den dort zu erwartenden Beweismitteln. Wäre eine Hauptverhandlung in Abwesenheit des Betroffenen (und des Verteidigers) geführt worden, hätte das Gericht den Zeugen gar nicht vernehmen dürfen. Insofern ist eine bloße temporäre Unterbrechung der Hauptverhandlung nicht ausreichend, um dem Bedürfnis des Betroffenen, seinem Anspruch auf rechtliches Gehör Geltung zu verschaffen, Genüge zu tun.

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