Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1723 AnwaltFormulare Bau- und Architektenrecht, Siebert/Eichberger, 4. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 4.10: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Zahlung von 80 % der in einem Angebot nach § 650b Abs. 1 S. 2 BGB genannten Mehrvergütung

An das

Landgericht _________________________

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Durchsetzung einer Vergütungsanpassung nach § 650c BGB[130]

In Sachen

_________________________

– Antragsteller –

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________

gegen

_________________________

– Antragsgegner –

wegen einstweiliger Verfügung zur Durchsetzung einer Vergütungsanpassung

beantragen

wir namens und im Auftrag des Antragstellers wegen der Dringlichkeit der Sache ohne vorherige mündliche Verhandlung – gem. §§ 650c, 650d BGB; 935 ff ZPO – den Erlass folgender

einstweiliger Verfügung:

Der Antragsgegner wird verurteilt, an den Antragsteller einen Betrag von EUR _________________________ nebst Zinsen in Höhe von _________________________ Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Zustellung dieses Verfügungsantrags zu bezahlen.

Begründung:

I. Verfügungsanspruch

Der Antragsteller betreibt ein Rohbauunternehmen. Bei dem Antragsgegner handelt es sich um eine überregional tätige Bauträgergesellschaft.

Mit Einheitspreisvertrag vom _________________________ wurde der Antragsteller mit der Ausführung der Rohbauarbeiten für den Neubau mehrerer Einfamilienhäuser in _________________________ beauftragt. Dem Bauvertrag lag das Leistungsverzeichnis des Antragsgegners vom _________________________ nebst Vorbemerkungen zugrunde, ebenso die Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Antragsgegners.

  Glaubhaftmachung: _________________________

Zum Leistungsumfang des Antragstellers gehörten auch Betonarbeiten, die nach dem Leistungsverzeichnis mit der Betongüte _________________________ ausgeführt werden sollten.

  Glaubhaftmachung: _________________________

Mit Schreiben vom _________________________ verlangte der Antragsgegner plötzlich eine geänderte Ausführung der Betongüte, nachdem er mit einem von ihm eingeschalteten Prüfstatiker gesprochen hatte.

  Glaubhaftmachung: _________________________

Der Antragsteller legte dem Antragsgegner daraufhin ein Angebot über die durch die Änderung der Betongüte verursachten Mehrkosten im Sinne des § 650b Abs. 1 BGB vor.

  Glaubhaftmachung: _________________________

Diesem Angebot lagen die detaillierten Berechnungen zur Ermittlung dieser Mehrkosten nebst Lageplänen der Systemdecken und zeichnerischen Darstellungen bei.

  Glaubhaftmachung: _________________________

Mit Schreiben vom _________________________ lehnte der Antragsgegner das Angebot des Antragstellers ab, da nach Auffassung des Antragsgegners die im Angebot angesetzten Mehrkosten überzogen seien.

  Glaubhaftmachung: _________________________

Eine Einigung über die Preisdifferenz zum ursprünglichen Angebot kam innerhalb von 30 Tagen nach Zugang des Schreibens des Antragstellers nicht zustande. Mit Schreiben vom _________________________ ordnete der Antragsgegner daraufhin die Ausführung der geänderten Leistung an.

  Glaubhaftmachung: _________________________

Der Antragsteller hat die Betonarbeiten mittlerweile vertragsgerecht und mangelfrei ausgeführt. Weder vom Antragsgegner, noch vom überwachenden Architekten kamen etwaige Beanstandungen.

  Glaubhaftmachung: _________________________

Der Antragsteller hat die Mehrkosten inklusive der Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn in Höhe von insgesamt _________________________ zutreffend ermittelt. Die vom Antragsteller angesetzten Mehrkosten sind tatsächlich erforderlich. Bei den Kürzungen des Angebotes des Antragstellers geht der Antragsgegner von unzutreffenden Preisansätzen aus und vertritt zu Unrecht die Auffassung, die allgemeinen Geschäftskosten könnten auf die Mehrkosten nicht angesetzt werden. Aufgrund der unterschiedlichen Auffassungen zur Ermittlung der Mehrkosten hat der Antragsteller höchst vorsorglich die Stellungnahme des öffentlich-bestellten und vereidigten Sachverständigen _________________________ eingeholt. Diese gutachterliche Stellungnahme vom _________________________ bestätigt die Mehrkostenermittlung des Antragstellers in vollem Umfang.

  Glaubhaftmachung: _________________________

Deren Inhalt wird zum Gegenstand unseres Vortrages gemacht.

Von den gutachterlich ermittelten Mehrkosten macht der Antragsteller nach § 650c Abs. 3 BGB eine Quote von 80 % geltend, mithin einen Betrag in Höhe von EUR _________________________. Ihm steht auch eine Abschlagszahlung in dieser Höhe zu.

II. Verfügungsgrund

Der Verfügungsgrund ist nach Beginn der Bauausführung nicht glaubhaft zu machen, da er nach § 650d BGB widerlegbar vermutet wird.

Dem Antragsteller steht daher wegen der mangelfrei ausgeführten geänderten Betongüte ein Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Zahlung von 80 % der im Angebot genannten Mehrvergütung zu.

Sollte das Gericht weiteren Sachvortrag und/oder die Vorlage weiterer Unterlagen für erforderlich halten, wird um einen richterlichen Hinweis nach § 139 ...

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