Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1100 Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens, Beckervordersandfort, 2. Aufl. 2020 (zerb verlag)

Muster 4.11: Lebenslanger nachehelicher Unterhalt als Abfindung für Verzichte

§ _________________________

Nachehelicher Unterhalt

(1) Als Abfindung für die Modifizierung des Güterstandes erhält _________________________ nach einer Ehedauer von _________________________ vollen Jahren oder im Falle der Geburt eines gemeinsamen Kindes einen lebenslangen Unterhaltsanspruch in Höhe von _________________________ EUR/Monat, zahlbar bis zum 3. Werktag eines jeden Monats. Der Unterhaltsanspruch erhöht sich für jedes volle Ehejahr um _________________________ EUR/Monat auf maximal _________________________ EUR. Eine Herabsetzung auf den konkreten oder angemessenen Bedarf schließen wir aus. Eine Erwerbsobliegenheit schließen wir ebenfalls aus.

(2) Eigene Einkünfte werden jedoch angerechnet. Der Unterhaltsanspruch reduziert sich zudem um die Leistungen, die _________________________ aus einer gesetzlichen, privaten oder berufsständischen Rentenversicherung erhält, insbesondere die Zahlungen aus der _________________________-Versicherung bei der _________________________ werden mit dem Nettobetrag auf den vorstehend vereinbarten Unterhaltsbetrag angerechnet.

(3) _________________________ ist verpflichtet, die zu einem Steuervorteil von _________________________ erforderlichen Erklärungen abzugeben, wenn die hieraus entstehenden Nachteile von _________________________ ersetzt werden. Der vorstehende Höchstbetrag ist also stets als Netto-Betrag zu verstehen.

(4) Der Unterhaltsanspruch soll wertbeständig sein. Er erhöht oder vermindert sich in demselben prozentualen Verhältnis, in dem sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland auf der Basis 2015 = 100 gegenüber dem für den gegenwärtigen Monat festzustellenden Index erhöht oder vermindert. Eine Erhöhung oder Verminderung des jeweils zu zahlenden Betrages tritt jedoch erst dann ein, wenn die Indexveränderung zu einer Erhöhung oder Verminderung des jeweils zu zahlenden Betrages um mindestens 5 % – fünf vom Hundert – führt und die Anpassung ausdrücklich zum folgenden Monatsersten verlang wird. Diese Wertsicherungsklausel findet immer wieder erneut Anwendung, wenn sich der Lebenshaltungsindex nach der letzten Anpassung um weitere 5 % – fünf vom Hundert – nach oben oder unten verändert und die erneute Anpassung vom Berechtigten verlangt wird.

(5) _________________________ verzichtet auf einen möglicherweise bestehenden höheren nachehelichen Unterhaltsanspruch. _________________________ nimmt den Verzicht an.

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