Kurzbeschreibung
Muster aus: 1371
Muster 4.12: Scheidungsantrag
Amtsgericht _________________________
– Familiengericht –
Antrag
auf Ehescheidung
der Frau _________________________, wohnhaft _________________________,
– Antragstellerin –
– Verfahrensbevollmächtigte: _________________________ –
gegen
Herrn _________________________, wohnhaft _________________________,
– Antragsgegner –
Verfahrenswert: _________________________.
Namens und in Vollmacht der Antragstellerin wird beantragt,
1. |
die am _________________________ vor dem Standesbeamten des Standesamtes _________________________ unter der Heiratseintrags-Nr. _________________________ geschlossene Ehe der Beteiligten zu scheiden; |
2. |
die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufzuheben; ggf. |
3. |
für das vorstehende Verfahren Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung des/der Unterzeichnenden zu bewilligen. |
Begründung:
Die Beteiligten sind verheiratet. Sie sind deutsche Staatsangehörige. Es handelt sich jeweils um die erste Ehe der Parteien.
Beweis:
1. |
Heiratsurkunde der Beteiligten (im Original oder als beglaubigte Kopie); |
2. |
Reisepass oder Personalausweis, der im Termin vorgelegt werden wird. |
Die Antragstellerin, geb. am _________________________, ist beruflich als _________________________ tätig und verfügt über ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von _________________________ EUR. Der Antragsgegner, geb. am _________________________, ist beruflich als _________________________ tätig und verfügt über ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von _________________________ EUR.
Aus der Ehe sind die gemeinsamen Kinder _________________________, geb. am _________________________, _________________________, geb. am _________________________ und _________________________, geb. am _________________________ hervorgegangen.
Beweis: Geburtsurkunde der Kinder (im Original oder als beglaubigte Kopie).
Der Scheidungsantrag wird auf §§ 1565 Abs. 1, 1566 Abs. 1 BGB gestützt.
Die Ehe der Beteiligten ist gescheitert. Die Beteiligten leben seit dem _________________________ im Sinne des § 1567 Abs. 1 BGB voneinander getrennt. (evt. nähere Begründung).
Nunmehr lebt die Antragstellerin mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern unter der im Antrag genannten Anschrift, woraus sich die ausschließliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ergibt (§ 122 Nr. 1 FamFG).
oder
Der letzte gemeinsame Aufenthaltsort der Beteiligten war in _________________________, wo die Antragstellerin auch heute noch wohnhaft ist. Die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des angerufenen Familiengerichts ergibt sich aus § 122 Nr. 3 FamFG.
Die Antragstellerin hält die Ehe der Beteiligten für zerrüttet und ist nicht bereit, die eheliche Lebensgemeinschaft wieder herzustellen.
Die Eheleute gehen vollständig eigene Wege und hegen auch keinerlei eheliche Gefühle mehr füreinander.
(Evt.: Der Antragsgegner wird dem Scheidungsantrag zustimmen. Auch er hält die Ehe der Beteiligten für zerrüttet und will geschieden werden.)
Beweis: Anhörung der Beteiligten gem. § 128 FamFG.
Der Versorgungsausgleich soll durchgeführt werden.
Hausrat, Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung sind geregelt, so dass es insoweit keiner weiteren Regelung bedarf. Die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung sind ebenfalls bereits geklärt.
Sonstige Familiensachen zwischen den Beteiligten sind nicht anhängig.
Der Streitwert beträgt insgesamt das dreifache monatliche Nettoeinkommen der Beteiligten zuzüglich des für den Versorgungsausgleich zu berücksichtigenden Betrages in Höhe von 1.000,00 EUR und damit insgesamt _________________________ EUR. Aus diesem vorläufigen Streitwert wird ein Gerichtskostenvorschuss in Höhe von zwei Gebühren aus eigenen Mitteln eingezahlt.
Ggf.: Die Verfahrenskostenhilfeunterlagen zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Antragstellerin werden anliegend eingereicht.