Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 42.1: Anschreiben vor Einspruch
An den Mandanten
Sehr geehrter Herr _________________________,
zwischenzeitlich sollten Sie den Bußgeldbescheid der _________________________ erhalten haben. Es wurde ein Bußgeld von 160,00 EUR (Regelbuße) sowie ein Fahrverbot von einem Monat Dauer (Regelfahrverbot) samt der so genannten Schonfrist angeordnet. Hinzu kommen die Gebühren und Auslagen, so dass der Gesamtbetrag 188,50 EUR beträgt. Mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides würden zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen werden.
Wir haben den Akteninhalt besprochen. Ich hatte Ihnen erklärt, dass es sich um ein so genanntes standardisiertes Messverfahren handelt und für mich keine Messfehler erkennbar sind. Wir haben dann darüber gesprochen, ob gegebenenfalls versucht werden solle, vom Fahrverbot abzusehen. Sie sagten, das Fahrverbot würde Sie nicht stören. Wir waren so verblieben, dass wir den Bußgeldbescheid abwarten.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides (_________________________) Einspruch gegen diesen einzulegen. Der Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Zentralen Bußgeldstelle eingelegt werden. Die Frist ist nur gewahrt, wenn er vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Es genügt nicht, dass der Einspruch rechtzeitig abgeschickt worden ist.
Hinsichtlich des Fahrverbotes gilt, dass Sie das Fahrverbot nicht sofort antreten müssen, sondern spätestens mit Ablauf von vier Monaten seit der Rechtskraft. Dann tritt das Fahrverbot automatisch in Kraft. Sollten Sie dann ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen, begehen Sie unter Umständen eine Straftat.
Aufgrund unseres Gespräches gehe ich zwar zuvorderst davon aus, dass ich dem Grunde nach ohne Ihren konkreten Auftrag keinen Einspruch einlegen soll. Bitte bestätigen Sie mir dies binnen einer Woche. Sollten Sie Ihre Meinung nun doch geändert haben, d.h. soll doch Einspruch eingelegt werden, so bitte ich Sie um Ihre rechtzeitige Rückmeldung, ebenfalls binnen Wochenfrist.
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ich, sollten wider Erwarten Verzögerungen auf dem Postweg oder in der sonstigen Kommunikation eintreten, auch ohne konkreten Auftrag zunächst fristwahrend Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen werde, um Ihre Rechte zu wahren.
(Kanzleiverfügung:
Frist für Einspruch notieren)