Kurzbeschreibung

Muster aus: FamRMandat_Abr_Aufl4

Muster 43: Musterrechnung 4.43: Scheidungsantrag eingereicht – Aussöhnung im Scheidungstermin

Rechtsanwalt F hat für seine Mandantin Scheidungsantrag eingereicht. Ebenfalls rechtshängig sind der Versorgungsausgleich sowie Unterhaltsansprüche der Ehefrau. Das Gericht bestimmt Termin zur Scheidung und Verhandlung über den Unterhalt, nachdem die Auskünfte der gesetzlichen Rentenversicherungsträger vorliegen. Auf dem Gerichtsflur begegnet die Antragstellerin dem Antragsgegner und ist völlig entzückt, als sie entdeckt, dass er 20 kg abgenommen hat. Sie verliebt sich auf der Stelle wieder in ihn. RA F wirkt auf eine mögliche Aussöhnung hin und bestärkt seine Mandantin in ihrem Aussöhnungswunsch. Das Gericht wird – bevor es zur Antragstellung kommt – über die plötzliche Aussöhnung informiert und um Ruhen des Verfahrens gebeten. Auch der Richter freut sich über den Verlauf und ordnet das Ruhen des Verfahrens an. In der Folge bleiben die Beteiligten fest zusammen. Der Scheidungsantrag wird zurückgenommen.

Das Gericht setzt die Gegenstandswerte fest:

Ehescheidung 20.000,00 EUR
Versorgungsausgleich 2.000,00 EUR
Unterhaltsanspruch 6.000,00 EUR
  28.000,00 EUR

Gegenstandswert: 28.000,00 EUR, §§ 22 Abs. 1, 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 43 Abs. 1 S. 1, 50, 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG

1,3 Verfahrensgebühr aus 28.000,00 EUR

Nr. 3100 VV RVG
1.121,90 EUR

1,2 Terminsgebühr aus 28.000,00 EUR

Nr. 3104 VV RVG
1.035,60 EUR

1,0 Aussöhnungsgebühr aus 20.000,00 EUR

Nr. 1001 i.V.m. Nr. 1003 VV RVG
742,00 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 2.919,50 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 554,71 EUR
Summe 3.474,21 EUR

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