Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1651 Praxis des Arbeitsrechts, Kunz/Henssler/Nebeling/Beck, 7. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 43.1: Wahlausschreiben Betriebswahl (normales Wahlverfahren)

Aushang ist erfolgt am _________________________ um _________________________ Uhr _________________________ Aushangort: _________________________
  (Namenszeichen der Person, die den Aushang vorgenommen hat; die Benennung des Aushangortes erfolgt auf dem jeweiligen Abdruck, der an den verschiedenen Stellen ausgehängt wird; er fehlt beim Original)

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

zwischen dem 1.3.2022 und dem 31.5.2022 sind in ganz Deutschland die Betriebsräte wieder neu zu wählen. Das hierzu notwendige Wahlverfahren wird gem. § 3 Abs. 1 S. 2 WO mit Erlass dieses Wahlausschreibens am heutigen Tag, dem _________________________, eingeleitet.

Das gesamte Wahlverfahren wird von einem Wahlvorstand geleitet, der mit folgenden Personen besetzt ist: Vorsitzende(r) _________________________, Beisitzer _________________________ und _________________________

Die Wahl des Betriebsrats findet in unserem Betrieb am _________________________ in der Zeit von _________________________ bis _________________________ statt. Das Wahllokal befindet sich in Gebäude _________________________ Raum _________________________.

Alternativ: Die Wahl findet

für die Mitarbeiter der Filiale _________________________ am _________________________ in der Zeit von _________________________ bis _________________________ im Raum _________________________ statt,
für die Mitarbeiter der Filiale _________________________ am _________________________ in der Zeit von _________________________ bis _________________________ im Raum _________________________
für die Mitarbeiter der Filiale _________________________

Alternativ: Für die Betriebsstätten/Filialen _________________________ hat der Wahlvorstand die ausschließliche Durchführung der Briefwahl beschlossen. Dort wird keine Urne aufgestellt, die dort beschäftigten Mitarbeiter können ihre Stimme nur mit Briefwahl abgeben. Die dort beschäftigten Mitarbeiter erhalten die Briefwahlunterlagen rechtzeitig automatisch zugesandt.

Die Wahl erfolgt aufgrund von Vorschlagslisten, die von wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ab sofort beim Wahlvorstand eingereicht werden können (Einzelheiten hierzu unten Ziff. 7–11).

Zur Durchführung der Wahlen werden folgende Hinweise gegeben:

1.

Größe des Betriebsrates und Geschlechterquote

Der neu zu wählende Betriebsrat besteht aus _________________________ Mitgliedern.

Da in unserem Betrieb derzeit _________________________ Frauen und _________________________ Männer beschäftigt sind, ist die Gruppe der Frauen/Männer* in der Minderheit. Das in der Minderheit befindliche Geschlecht muss im Betriebsrat mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten sein. Daher stehen den Frauen/Männern* mindestens _________________________ Sitze im Betriebsrat zu.

Alternativ: Daher steht den Frauen/Männern* mindestens 1 Sitz im Betriebsrat zu.**

Alternativ: Wegen der geringen Anzahl der Frauen/Männer* gibt es in unserem Betrieb keine Mindestsitze.**

2.

Wahlberechtigung

Für die Wahl des Betriebsrates wahlberechtigt sind gem. § 7 BetrVG alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebes, die am Wahltag, also am _________________________, das 16. Lebensjahr vollendet haben. Hierzu gehören auch die Auszubildenden, auch die im Außendienst oder in Home-Office/Telearbeit Beschäftigten. Als Arbeitnehmer gelten nach § 5 Abs. 1 S. 2 BetrVG auch diejenigen in Heimarbeit Beschäftigten, die in der Hauptsache für unseren Betrieb arbeiten.** Wahlberechtigt sind bei uns eingesetzte Leiharbeitnehmer nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), sofern ihre Einsatzzeit länger als drei Monate andauert oder andauern soll (§ 7 S. 2 BetrVG). Als Arbeitnehmer gelten auch Beamte, Soldaten und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die in unserem Betrieb tätig sind.**

3.

Wählbarkeit

Wählbar sind alle wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unseres Betriebes (vgl. Ziff. 2), wenn sie am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb seit mindestens sechs Monaten, also seit _________________________ angehören. Es gelten auch Zeiten, in denen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer unmittelbar vorher einem anderen Betrieb unseres Unternehmens oder unseres Konzerns** angehört haben (z.B. weil sie erst zu uns in unseren Betrieb versetzt worden sind). Es genügt auch, wenn sie unmittelbar zuvor befristet oder als Leiharbeitnehmer in unserem Unternehmen eingesetzt waren. Wählbar sind auch Heimarbeiter, die in der Hauptsache seit mindestens sechs Monaten für unseren Betrieb arbeiten (§ 8 Abs. 1 S. 1 BetrVG).**Wählbar sind auch zugewiesene Beamte, Soldaten und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes.**

Nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen,...

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