Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1724 Handbuch Kündigungsrecht, Pauly-Osnabrügge, 6. Aufl. 2024 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 43.7: Schreiben an die Rechtsschutzversicherung bei teilweiser Verweigerung der Gebührenerstattung – 20 %iger Toleranzbereich

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihr Schreiben vom _________________________ und bedanken uns, auch im Namen Ihres Versicherungsnehmers, für die Teilzahlung in Höhe von _________________________ EUR.

Ihre Weigerung, die angesetzte _________________________ Geschäftsgebühr zu begleichen, ist indes nicht gerechtfertigt. Der Rechtsanwalt setzt die Gebühren gemäß § 14 Abs. 1 RVG fest. Dabei steht dem Rechtsanwalt ein 20 %iger Toleranzbereich zu, innerhalb dessen die Vergütungsbestimmung nicht unbillig sein kann (BGH v. 13.1.2011 – IX ZR 110/10; BGH v. 31.10.2006, VI ZR 261/05; OLG Köln v. 11.7.2007, 2 Ws 332/07, BeckRS 2007, 16799; OLG Hamm v. 1.3.2007, 4 Ausl A 34/05, BeckRS 2007, 05614; OLG München v. 24.9.2003, 11 WF 1419/03; AG Aachen v. 20.12.2004, – 84 C 591/04 und OLG Düsseldorf v. 11.10.1999, 1 Ws 753/99). Die diesseitige Gebührenfestsetzung bewegt sich innerhalb dieses Toleranzbereichs oberhalb der von Ihnen angesetzten Gebühr von _________________________. Schon aus diesem Grund ist Ihre Weigerung, die angesetzte _________________________ Geschäftsgebühr zu begleichen, nicht gerechtfertigt. Wir möchten Sie deshalb bitten, die Kostennote vom _________________________ vollen Umfangs zu begleichen.

Bitte überweisen Sie den noch ausstehenden Betrag in Höhe von _________________________ EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem _________________________ auf eines unserer angegebenen Konten.

Mit freundlichen Grüßen

_________________________

(Unterschrift)

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