Kurzbeschreibung

Muster aus: nv.6191 NotarFormulare Wohnungseigentumsrecht, Langhein-Naumann-Görner, 3. Aufl. 2022 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 4.4: Betreutes Wohnen

§ 1 Grundstück und Bebauung

1. _________________________ ist Eigentümer des _________________________.

2. (Siehe Rdn 22). Auf diesem Grundstück wird eine Wohnanlage mit 50 Appartements errichtet. Die Wohnanlage dient dem seniorengerechten Wohnen mit der Zielsetzung, im Falle der Pflegebedürftigkeit eines Bewohners auf dessen Wunsch hin den Umzug in ein Pflegeheim nach Möglichkeit auszuschließen. Jedes nachfolgend gebildete Sondereigentum darf deshalb nur von Personen genutzt werden, die das 60te Lebensjahr erreicht haben – bei mehreren nutzenden Personen muss mindestens eine das 60te Lebensjahr vollendet haben – oder die pflegebedürftig sind. Nutzt ein Wohnungseigentümer seine Einheit nicht persönlich, ist er verpflichtet, diese einer Person zur Nutzung zu überlassen, die entweder 60 Jahre alt oder pflegebedürftig ist.

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§ 5 Gebrauchsregelung und Nutzung

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3. (Siehe Rdn 23). Die Eigentumswohnungen dürfen nur im Sinne von § 1 Ziff. 2 dieser Teilungserklärung genutzt werden. Aus wichtigem Grunde kann der Verwalter einer abweichenden Nutzung zustimmen. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn die Nutzung im Sinne des betreuten Wohnens unzumutbar wäre. Verweigert der Verwalter die Einwilligung, so kann seine Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerversammlung korrigiert werden.

V. Schuldrechtliche Betreuungsvereinbarungen (siehe Rdn 24)

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