Kurzbeschreibung

Muster aus: FamRMandat_Abr_Aufl4

Muster 4.44: Weiterleitung von Fremdgeld – Einbehalt der Hebegebühr

Es soll ein Betrag in Höhe von 2.000,00 EUR an den Mandanten weitergeleitet werden. Der Rechtsanwalt kann als Hebegebühr berechnen:

Hebegebühr aus 2.000,00 EUR (1 %)

Nr. 1009 VV RVG
20,00 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 4,00 EUR
Zwischensumme 24,00 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 4,56 EUR
Summe 28,56 EUR

Den Betrag von 28,56 EUR kann der Rechtsanwalt vom weiterzuleitenden Betrag einbehalten. Er muss lediglich 1.971,44 EUR an den Mandanten auszahlen.

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