Kurzbeschreibung
Muster aus: FamRMandat_Abr_Aufl4
Muster 4.44: Weiterleitung von Fremdgeld – Einbehalt der Hebegebühr
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Es soll ein Betrag in Höhe von 2.000,00 EUR an den Mandanten weitergeleitet werden. Der Rechtsanwalt kann als Hebegebühr berechnen:
Hebegebühr aus 2.000,00 EUR (1 %) Nr. 1009 VV RVG |
20,00 EUR |
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG | 4,00 EUR |
Zwischensumme | 24,00 EUR |
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG | 4,56 EUR |
Summe | 28,56 EUR |
Den Betrag von 28,56 EUR kann der Rechtsanwalt vom weiterzuleitenden Betrag einbehalten. Er muss lediglich 1.971,44 EUR an den Mandanten auszahlen.
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