Kurzbeschreibung
Muster aus: 1371
Muster 4.6: Antrag auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung
Amtsgericht _________________________
– Familiengericht –
Antrag
auf Abgabe einer Willenserklärung
der Frau _________________________, wohnhaft _________________________,
– Antragstellerin –
gegen
Herrn _________________________, wohnhaft _________________________,
– Antragsgegner –
wegen: Zustimmung zur steuerlichen Zusammenveranlagung
Verfahrenswert: _________________________.
Namens und in Vollmacht der Antragstellerin wird beantragt,
den Antragsgegner zu verpflichten, gegenüber dem Finanzamt _________________________ zur Identifikationsnummer _________________________ zu erklären: "Ich stimme für den Veranlagungszeitraum der steuerlichen Zusammenveranlagung (zur Einkommensteuer, Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag) zu."
Begründung:
Die Antragstellerin macht gegen den Antragsgegner einen aus § 1353 BGB folgenden Anspruch auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung geltend.
Dem liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
_________________________
Die Antragstellerin und der Antragsgegner sind miteinander verheiratete Ehegatten, die seit dem _________________________ voneinander getrennt leben.
Während der Ehezeit verdiente die Antragstellerin stets besser als der Antragsgegner. Die Beteiligten ließen sich gemeinsam steuerrechtlich veranlagen.
Nach der Trennung wählte der Antragsgegner nunmehr für den Veranlagungszeitraum _________________________ die getrennte Veranlagung. Er ist bereits im Besitz eines bestandskräftigen Steuerbescheides und erhielt einer Erstattung in Höhe von _________________________ EUR.
Beweis: _________________________
Wenn die Antragstellerin, als besserverdienender Ehegatte, sich ebenfalls getrennt veranlagen müsste, hätte sie mit einer Nachzahlung in Höhe von _________________________ EUR zu rechnen.
Beweis: _________________________
Deswegen forderte die Antragstellerin den Antragsgegner bereits außergerichtlich mehrfach erfolglos auf, der in diesem Veranlagungszeitraum noch möglichen Zusammenveranlagung zuzustimmen und stellte den Antragsgegner im Vorfeld von sämtlichen aus einer gemeinsamen Veranlagung resultierenden finanziellen Nachteilen frei, soweit dies für den streitgegenständlichen Veranlagungszeitraum gilt.
Beweis: _________________________
Der Antragsgegner kam dieser Aufforderung jedoch nicht nach.
Beweis: _________________________
Hierzu war er nicht berechtigt, da sich aus der aus § 1353 BGB abgeleiteten ehelichen Solidarität eine Verpflichtung des Antragsgegners zur Zustimmung zur Zusammenveranlagung ergibt.
Deswegen war es erforderlich, nunmehr den Rechtsweg zu beschreiten.