Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 4.6: Erschütterung Anscheinsbeweis

Vorliegend kann dahinstehen, ob tatsächlich der behauptete Anscheinsbeweis besteht, denn dieser wäre ohnehin erschüttert. Ein Anscheinsbeweis ist bereits dann erschüttert, wenn die auf Tatsachen gestützte ernsthafte Möglichkeit besteht, dass der Verkehrsunfall auf einem anderen atypischen Geschehensablauf beruht (BGH, Urt. v. 21.1.1986 – VI ZR 35/85 = zfs 1986, 195; Nugel NJW 2013, 193 m.w.N.). Dafür genügt es, dass durch bestimmte Tatsachen – z.B. belegt durch ein Sachverständigengutachten – ein Ablauf ebenfalls zumindest als möglich erachtet wird, ohne dass ein vollständiger "Gegenbeweis" geführt werden muss (OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.9.2016 – I 1 U 146 -15 – juris).

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