Kurzbeschreibung

Muster aus: FamRMandat_Abr_Aufl4

Muster 51: Musterrechnung 4.51: Vorzeitige Beendigung in 1. Instanz – mit vorheriger außergerichtlicher Vertretung

Rechtsanwalt O soll für seinen Mandanten P die Zahlung von Zugewinnausgleichsansprüchen geltend machen. Rechtsanwalt O hat umfangreiche Berechnungen durchgeführt und kommt zu einem Ausgleichsanspruch von 17.000,00 EUR. Der Auftrag lautet zunächst auf außergerichtliche Vertretung, nach fruchtlosem Ablauf einer dem Gegner gesetzten Frist erhält Rechtsanwalt O Verfahrensauftrag; er soll einen entsprechenden Antrag bei Gericht einreichen. Rechtsanwalt O Rechtsanwalt O diktiert den Antrag. Mandant P ruft in der Kanzlei an und bittet, den Antrag nicht einzureichen, er habe sich außergerichtlich geeinigt. Die Einigung entspricht den außergerichtlich von Rechtsanwalt O gemachten Vorschlägen, so dass seine Mitwirkung am Zustandekommen der Einigung gegeben ist.

Gegenstandswert: 17.000,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S 1 RVG, 35 FamGKG

1. Außergerichtliche Vertretung

1,3 Geschäftsgebühr aus 17.000,00 EUR

Nr. 2300 VV RVG
904,80 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 924,80 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 175,71 EUR
Summe 1.100,51 EUR

2. Tätigkeit nach Verfahrensauftrag

0,8 Verfahrensgebühr aus 17.000,00 EUR

Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG
556,80 EUR
abzgl. 0,65 Geschäftsgebühr gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG ./. 452,40 EUR
Zwischensumme 104,40 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 124,40 EUR

1,5 Einigungsgebühr

Nr. 1000 VV RVG
1.044,00 EUR
Zwischensumme 1.168,40 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 222,00 EUR
Summe 1.390,40 EUR

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