Kurzbeschreibung

Muster aus: zap.5934 Arbeitsplatz ReFa: Der Allrounder, Baumgärtel-Brunner-Bugarin, 4. Aufl. 2018 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 5.15: Erinnerung nach § 766 ZPO

An das

Amtsgericht Charlottenburg

Vollstreckungsgericht

Amtsgerichtsplatz 1

14057 Berlin

In der Zwangsvollstreckungssache

des _________________________ (Mandanten)

– Schuldner und Erinnerungsführer –

Verfahrensbevollmächtigte: _________________________

gegen

den _________________________ (Gläubiger)

– Gläubiger und Erinnerungsgegner –

Verfahrensbevollmächtigte: _________________________

legen wir namens und in beigefügter Vollmacht des Schuldners gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung

Erinnerung gemäß § 766 ZPO

ein.

Es wird beantragt,

  den Gerichtsvollzieher _________________________ anzuweisen, die angekündigte Zwangsvollstreckung aus dem Urteil _________________________ (genaue Bezeichnung, Datum des Erlasses, Gericht)nicht durchzuführen.

Begründung

Ausweislich der Gerichtsakte zum Prozessverfahren _________________________ (Angabe des Gerichts und des Aktenzeichens) wurde dem Gläubiger keine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils erteilt, sodass nicht sämtliche allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen. Die angekündigte Durchführung einer Sachpfändung ist demnach nicht statthaft.

Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.

Rechtsanwalt

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