Kurzbeschreibung
Muster aus: zap.5934 Arbeitsplatz ReFa: Der Allrounder, Baumgärtel-Brunner-Bugarin, 4. Aufl. 2018 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 5.15: Erinnerung nach § 766 ZPO
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An das
Amtsgericht Charlottenburg
Vollstreckungsgericht
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
In der Zwangsvollstreckungssache
des _________________________ (Mandanten)
– Schuldner und Erinnerungsführer –
Verfahrensbevollmächtigte: _________________________
gegen
den _________________________ (Gläubiger)
– Gläubiger und Erinnerungsgegner –
Verfahrensbevollmächtigte: _________________________
legen wir namens und in beigefügter Vollmacht des Schuldners gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung
Erinnerung gemäß § 766 ZPO
ein.
Es wird beantragt,
den Gerichtsvollzieher _________________________ anzuweisen, die angekündigte Zwangsvollstreckung aus dem Urteil _________________________ (genaue Bezeichnung, Datum des Erlasses, Gericht)nicht durchzuführen. |
Begründung
Ausweislich der Gerichtsakte zum Prozessverfahren _________________________ (Angabe des Gerichts und des Aktenzeichens) wurde dem Gläubiger keine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils erteilt, sodass nicht sämtliche allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen. Die angekündigte Durchführung einer Sachpfändung ist demnach nicht statthaft.
Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.
Rechtsanwalt
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