Kurzbeschreibung
Muster aus: 1382
Muster 5.2: Information über mögliche Konsequenzen
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Information für unsere Mandanten
Bei Eintragung von Verkehrsstraftaten oder Verkehrsordnungswidrigkeiten im Fahreignungsregister in Flensburg
In Flensburg wird beim Kraftfahrtbundesamt (KBA, online unter www.kba.de) das sog. Fahreignungsregister geführt. Dort werden alle Verkehrszuwiderhandlungen registriert und mit Punkten bewertet, soweit eine unangreifbare Entscheidung vorliegt.
Ihr Punktestand ist daher wichtig zur Festlegung der Verteidigungsziele. Der registrierte Punktestand kann zu Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) führen. Fragen Sie uns nach Möglichkeiten, wie auf den Punktestand reagiert werden muss.
Wann welche Punkte im Einzelnen wieder ausgetragen werden müssen, ist recht kompliziert geregelt (Stichwort Tilgungsfristen, Tilgungsbeginn [und bis zum 30.4.2014 Tilgungshemmung] und Überliegefrist): Da jeder Fall anders liegt, verbietet sich eine pauschale Prüfung. Bitte beschaffen Sie sich schnellstens eine aktuelle Auskunft für Ihren Punktestand beim KBA – am leichtesten online unter www.kba.de!
Liegt die Auskunft vor, bitten wir, einen neuen Termin bei uns nach Übersendung zu vereinbaren.
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