Kurzbeschreibung

Muster aus: 1369, Anwaltformulare Zivilprozessrecht, Aufl. 528

Muster 5.38: Negative Feststellungsklage

An das

Landgericht _________________________

_________________________

Klage

des _________________________

– Kläger –

Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________

gegen

_________________________

– Beklagter –

Namens und im Auftrag des Klägers erheben wir Klage mit dem Antrag,

  1. festzustellen, dass dem Beklagten ein Anspruch auf Bezahlung in Höhe von mindestens 100.000 EUR nicht zusteht;[341]
  2. dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreites aufzuerlegen;
  3. gegen den Beklagten im Fall des § 331 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 276 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 ZPO Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung zu erlassen;
  4. gegen den Beklagten im Fall des § 307 ZPO Anerkenntnis- oder Teilanerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung zu erlassen.

Begründung:

Durch notarielles Testament des Notars _________________________ vom _________________________ setzte der Vater der Parteien diese zu gleichen Teilen zu Erben ein und ordnete Testamentsvollstreckung bezüglich des Nachlasses durch den Kläger bis zum Abschluss eines berufsqualifizierenden Hochschulstudiums des Beklagten an.

Beweis: Vorlage des Testamentes vom _________________________

Im Frühjahr 2018 legte der Beklagte an der RWTH Aachen seine Prüfung zum Diplom-Ingenieur ab.

Im Anschluss kehrte der Kläger den auf den Beklagten entfallenden Teil des Nachlasses an diesen aus. Es handelt sich hierbei um _________________________. Der Beklagte hat sich mehrfach öffentlich – auch gegenüber gemeinsamen Bekannten der Parteien – berühmt, dass ihm "noch mindestens" 100.000 EUR mehr zustünden.

Beweis: Zeugnis des Herrn _________________________

Da der Beklagte sich ständig das Bestehen von weitergehenden Forderungen aus dem Erbfall gegenüber dem Kläger berühmt und er diese Forderungen gegenüber Dritten ständig wiederholt, ist nunmehr Klage auf Feststellung, dass solche Forderungen nicht bestehen, geboten.

Der Beklagte trägt die volle Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen der Forderungen, derer er sich berühmt.[342]

_________________________ EUR Gerichtskostenvorschuss per Gerichtskostenstempler anbei.

Einfache und beglaubigte Abschriften anbei.

Rechtsanwalt

[341] Vgl. oben Rdn 181 ff.
[342] Vgl. BGH NJW 1977, 1637; 1993, 1716.

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