Kurzbeschreibung
Muster aus: Praxishandbuch Nachlassinsolvenz, 1. Aufl. 2024 (zerb verlag)
Muster 5.4: Eröffnungsbeschluss
[Aktenzeichen]
Amtsgericht _________________________
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass des
_________________________, geb. _________________________, geboren am _________________________, verstorben am _________________________, zuletzt wohnhaft: _________________________
- Erblasser -
hat das Amtsgericht _________________________ am _________________________ durch den Richter am Amtsgericht _________________________ beschlossen:
1. |
Das Insolvenzverfahren über den Nachlass des Erblassers wird wegen Zahlungsunfähigkeit am _________________________ um _________________________ Uhr eröffnet. |
2. |
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: _________________________ |
3. |
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum _________________________ bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. |
4. |
Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich (alternativ mündlich) durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum _________________________ den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. (Weitere Anordnungen) |
5. |
Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). |
6. |
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Nachlass haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diesen, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). |
7. |
Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. |
Gründe
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Verweis auf Sachverständigengutachten |
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Feststellung des Eröffnungsgrundes _________________________ |
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde einleget werden – Notfrist: 2 Wochen.
_________________________ (Belehrungstext)
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Richter am Amtsgericht _________________________