Kurzbeschreibung

Muster aus: nv.6191 NotarFormulare Wohnungseigentumsrecht, Langhein-Naumann-Görner, 3. Aufl. 2022 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 5.4: Erweitertes Ausbaurecht

Anstelle der Errichtung eines Carports kann auch die Errichtung einer Garage erfolgen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend. Die beabsichtigte Errichtung von Garagen ist dem Verwalter anzuzeigen; die Bauausführung bedarf seiner vorherigen Zustimmung.[42] Der Verwalter hat die Zustimmung zu erteilen, wenn die Ausführung nach Maßgabe der öffentlich-rechtlichen Vorschriften unter Beachtung der anerkannten Regeln der Baukunst erfolgt, sich die Gestaltung in den Gesamtcharakter der Anlage einfügt und auch im Übrigen kein wichtiger Grund entgegensteht.

[42] In Anlehnung an Kreuzer, S. 27.

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