Kurzbeschreibung

Muster aus: zap.5934 Arbeitsplatz ReFa: Der Allrounder, Baumgärtel-Brunner-Bugarin, 4. Aufl. 2018 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 6.1: Informationsblatt/Erteilung eines Berechtigungsscheins

Ggf. haben Sie aufgrund Ihres geringen Einkommens einen Anspruch auf Bewilligung von Beratungshilfe. Sofern Sie für eine außer- bzw. vorgerichtliche Tätigkeit eine Beratung, Auskunft oder eine Vertretung durch mich/uns wünschen, bitte ich Sie, vor einer Beauftragung und Tätigkeit durch mich/uns, einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe und die Erteilung eines Berechtigungsscheines für Beratungshilfe zu stellen.

1.

Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie ihren Wohnsitz haben.

Bei der Ermittlung des für Sie zuständigen Amtsgerichts und der Anschrift, sind Ihnen meine Mitarbeiter/innen gerne behilflich

2. Den Antrag können Sie mündlich bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts stellen. Über Ihren Antrag entscheidet der Rechtspfleger.
3.

Nehmen Sie zu dem Termin der Antragstellung Ihren gültigen Ausweis/Pass sowie aktuelle Einkommens- und Verbindlichkeitsnachweise mit z.B.:

Bewilligungsbescheid JobCenter/ARGE,
Arbeitslosengeldbescheid,
Gehaltsabrechnung,
Rentenbescheid,
letzten Steuerbescheid (bei Selbstständigen),
Nachweis über die Miethöhe,
aktuellen Kontoauszug,
Nachweise über sonstige Verbindlichkeiten (Unterhaltszahlungen, Ratenkredite usw.).
4.

Sofern Schriftstücke/Dokumente vorhanden sind, hinsichtlich der Angelegenheit, für die Sie die anwaltliche Beratung/Vertretung wünschen, nehmen Sie diese Unterlagen zu dem Termin mit und legen diese Unterlagen dem Rechtspfleger vor.

Schildern Sie dem Rechtspfleger (kurz) den Sachverhalt, stellen Sie den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe und bitten um Erteilung eines Berechtigungsscheines. Teilen Sie dem Rechtspfleger mit, dass Sie einen Rechtsanwalt mit Vertretung in dieser Angelegenheit beauftragen wollen.

5. Wenn Ihnen das Gericht den Berechtigungsschein erteilt, bitte ich Sie, sich zwecks Terminsvereinbarung an meine/unsere Kanzlei zu wenden.
6. Zu dem Termin bitte ich Sie, die Gebühr gem. Nr. 2500 VV RVG in Höhe von 10,00 EUR (einschließlich Mehrwertsteuer) – gegen Quittung – bar einzuzahlen.

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