Kurzbeschreibung

Muster aus: zap.0030 Praxis des Handels- und Gesellschaftsrechts, Thomas Wachter-Heribert Heckschen, 6. Aufl. 2024 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 6.2: Franchise-Nehmer als selbstständiger Unternehmer

Der Franchise-Nehmer hat im Geschäftsverkehr mit dritten Personen jegliches Verhalten zu unterlassen, das den unzutreffenden Eindruck einer Vertretung bzw. des Gesellschafts-, Treuhand- oder Arbeitsverhältnisses zwischen dem Franchise-Geber einerseits und dem Franchise-Nehmer andererseits entstehen lassen könnte.[77]

[77] S. dazu Flohr, Franchise-Vertrag, S. 118.

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