Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1045 Der Erbprozess, Bonefeld-Kroiß-Tanck, 5. Aufl. 2017 (zerb verlag)

Muster 6.5: Auskunftsklage gegen den Erben über den Bestand des Nachlasses

Rechtsanwalt

An das Landgericht Zivilkammer _________________________

Klage des Herrn _________________________

– Kläger –

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________

gegen Frau _________________________

– Beklagte –

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________

wegen Auskunftserteilung über den Nachlassbestand

Namens und in Vollmacht des Klägers erheben wir Klage gegen die Beklagte und werden in dem Termin zur mündlichen Verhandlung folgenden Antrag stellen:

1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft über den Bestand des Nachlasses zum Zeitpunkt des Todes des am _________________________ in _________________________ verstorbenen Erblassers _________________________ durch Vorlage eines Nachlassverzeichnisses zu erteilen.
2. Für den Fall, dass die Auskunftserteilung nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erfolgt sein sollte, wird die Beklagte verurteilt, zu Protokoll an Eides statt zu versichern, dass sie die erteilte Auskunft nach bestem Wissen so vollständig erteilt hat, als sie dazu in der Lage war.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Für den Fall des Vorliegens des § 331 Abs. 3 ZPO beantragen wir den Erlass eines Versäumnisurteils ohne mündliche Verhandlung.

Begründung:

Der Kläger ist ein Freund des am _________________________ in _________________________ verstorbenen Erblassers _________________________. Die Beklagte ist die Ehefrau des Erblassers und Mutter des Klägers. Der Erblasser hat ein handschriftliches Testament

vom _________________________ hinterlassen, welches am _________________________ vom Nachlassgericht _________________________ eröffnet wurde. Der Erblasser hat in dem handschriftlichen Testament vom _________________________ die Beklagte zu seiner alleinigen Erbin eingesetzt.

Beweis: Beglaubigte Fotokopie der Abschrift des privatschriftlichen Testaments vom _________________________ und Fotokopie der Abschrift des Eröffnungsprotokolls des Nachlassgerichts vom _________________________.

Darüber hinaus hat der Erblasser in der handschriftlichen Verfügung vom _________________________ dem Kläger ein Vermächtnis in Höhe von ⅓ des Nachlasswertes zugewandt (Quotenvermächtnis).

Beweis: Beglaubigte Fotokopie der Abschrift des privatschriftlichen Testaments vom _________________________

Der Kläger hat das Vermächtnis mit Schreiben vom _________________________ angenommen und die Beklagte mit selben Schreiben aufgefordert ihm ein Nachlassverzeichnis über den Bestand des Nachlasses vorzulegen.

Beweis: Schreiben vom _________________________ in beglaubigter Kopie

Die Beklagte hat sich bis heute geweigert, dem Kläger Auskunft über den Nachlassbestand zu erteilen.

Dem Kläger steht unstreitig ein Quotenvermächtnis in Höhe von ⅓ des Nachlasswertes zu. Um seinen Vermächtnisanspruch geltend machen zu können, ist der Kläger auf die Auskunftserteilung angewiesen. Ohne Kenntnis über den Nachlassbestand kann der Kläger seinen Vermächtnisanspruch nicht beziffern. In diesen Fällen ist dem Vermächtnisnehmer ein Auskunftsanspruch zu gewähren (OLG Oldenburg NJW-RR 1990, 650; LG Köln NJW-RR 1990, 13).

Der Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beruht auf § 260 Abs. 2 BGB.

Sollte das Gericht weiteren Sachvortrag für erforderlich halten, so wird um richterlichen Hinweis gebeten.

(Rechtsanwalt)

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