Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1651 Praxis des Arbeitsrechts, Kunz/Henssler/Nebeling/Beck, 7. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 66.3: Ruhensvereinbarung mit Berichtspflichten
Ruhensvereinbarung
zwischen
der _________________________-AG, (Adresse), vertreten durch Vorstand,
– im Folgenden "Arbeitgeber" genannt –
und
Herrn/Frau _________________________, (Adresse),
– im Folgenden "Arbeitnehmer" genannt –
§ 1
Ruhen wegen Auslandseinsatz
Zur Ermöglichung des Auslandseinsatzes bei der _________________________-Australia ltd. in Sydney wird der Arbeitnehmer seine Arbeit bei uns ruhen lassen. Arbeitspflicht und Vergütungspflicht sind daher für die Dauer des Einsatzes in Sydney, dies wird voraussichtlich bis zum _________________________ sein, suspendiert, soweit nicht im Folgenden anders geregelt.
§ 2
Berichtspflicht
Der Arbeitnehmer wird dem Vorstand auf dessen Anfrage hin über die Entwicklung am australischen Markt berichten. Die Berichte sollen vor Ort bei uns erfolgen und mit den Familienheimflügen verbunden sein. Ansonsten erfolgen die Berichte zweimonatlich per E-Mail. Eine gesonderte Vergütung wird hierfür nicht gezahlt, sie ist durch die weiterhin gewährten Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld) mit abgegolten.
§ 3
Gehaltsfortschreibung, Reintegration, Jobgarantie
Das Gehalt des Arbeitnehmers wird während der Ruhenszeit als Schattengehalt fortgeschrieben, sodass übliche Entgeltentwicklungen zu seinen Gunsten stattfinden und bei Wiederaufnahme der Arbeit kein Nachteil entsteht. Seine bisherige Position als _________________________ bleibt erhalten, soweit es nicht zu Restrukturierungen oder anderen Veränderungen kommt. In einem solchen Fall ist ihm eine vergleichbare Position zugesichert, die mindestens gleichwertig ist. Einen Anspruch auf eine Beförderungsstelle hat der Arbeitnehmer nicht, wir bemühen uns jedoch, die in Australien vollzogenen Karriereschritte durch eine entsprechende Position nach Beendigung des Auslandseinsatzes bei uns nachzuvollziehen.
§ 4
Planmäßiger Verlauf, Heimaturlaub, Nebenleistungen des Arbeitgebers
Bei einem planmäßigen Verlauf leben die ruhenden Hauptpflichten am Tag nach seiner Rückkehr aus Australien, dies wird voraussichtlich der _________________________ sein, wieder auf.
Während des Einsatzes in Australien erhält der Arbeitnehmer Leistungen weiter, die nicht an die Arbeitsleistung gekoppelt sind. Dies sind einige Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Treueprämie) sowie Leistungen unserer betrieblichen Altersversorgung.
Der Arbeitnehmer erbringt umgekehrt seine Berichtspflicht wie oben geregelt.
Der Urlaubsanspruch ergibt sich aus dem lokalen Vertrag in Australien. Die _________________________-Australia ltd. zahlt auch die Reisekosten für Familienheimflüge.
§ 5
Unplanmäßiger Verlauf, Kündigung, Krankheit
Bei einem unplanmäßigen Verlauf, der zu einem vorzeitigen Ende des Einsatzes in Australien führt, z.B. durch Kündigung einer Vertragspartei in Australien, lebt das heimische Arbeitsverhältnis vorzeitig wieder auf und zwar am Tag nach seiner Rückkehr nach Deutschland, frühestens jedoch zu einem Zeitpunkt, der zwei Wochen nach seiner Rückkehranzeige liegt. Es ist daher eine Obliegenheit des Arbeitnehmers, sich bei vorzeitigem Abbruch des Australien-Einsatzes möglichst per Telefax und parallel telefonisch bei uns zu melden, um die Wiederaufnahme zu besprechen. In folgenden Fällen kommt eine Wiederaufnahme der Arbeit vor dem _________________________ bei uns jedoch nicht in Betracht:
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Wenn der Arbeitnehmer in Australien selbst kündigt, ohne dass dafür ein wichtiger Grund in seiner Person (z.B. eine schwere Tropenkrankheit) oder in der Sphäre der australischen Gesellschaft (z.B. nachhaltiger Verzug mit Entgelt, mindestens in der Höhe von zwei Monatsgehältern; nachgewiesenes schweres Mobbingverhalten oder vergleichbare Fälle) vorliegt; |
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Wenn die _________________________-Australia ltd. dem Arbeitnehmer aus wichtigem Grund oder wegen eines einschlägig abgemahnten Verhaltens kündigt. |
In den vorgenannten Fällen bleibt es beim Ruhen des Arbeitsverhältnisses bis zum _________________________. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt in Bezug auf das ruhende Arbeitsverhältnis für beide Parteien vorbehalten.
Eine vorzeitige Beendigung aufgrund lang andauernder oder schwerer Erkrankung ist mit uns abzustimmen.
§ 6
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für das mit uns bestehende Arbeitsverhältnis verbleibt es bei dem vereinbarten Gerichtsstand. Anwendbar ist ausschließlich deutsches Recht.
Ort, Datum,
Unterschriften