Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1699 Wohnungseigentumsrecht, Greiner, 5. Aufl. 2022 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 6.7: Antrag einer Klage zur Durchsetzung des Betretungsrechts

1. Der Beklagte wird verurteilt, das Betreten seiner Wohnung Nr. 8 im Haus Heinestraße 12, 75234 Musterstadt durch einen Mitarbeiter der X-Immobilien GmbH [WEG-Verwalterin] zusammen mit den von der Klägerin beauftragten Handwerkern[110] zu dulden und diesen Personen durch Öffnen der Wohnungseingangstür den Zugang zur Wohnung zu verschaffen, damit in der Wohnung festgestellt werden kann, ob die dort verlaufende Steigleitung der Heizung instandsetzungsbedürftig ist und damit sie gegebenenfalls instand gesetzt werden kann.

2. Androhung Ordnungsgeld → § 3 Rdn 73

[110] Die Erwähnung der Handwerker ist nicht zwingend, weil sich aus dem Tenor des Urteils ergibt, dass es sich um Maßnahmen handelt, die nicht von Mitarbeitern der Verwaltung durchgeführt werden; sicherheitshalber ist der Zusatz trotzdem zu empfehlen, vgl. den Urteilstenor bei BGH v. 28.9.2011 – VIII ZR 242/10, ZMR 2012, 94 (betr. mietrechtliche Modernisierungsankündigung).

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