Kurzbeschreibung
Muster aus: AnwaltFormulare Versicherungsrecht, van Bühren - Naumann - Hartwig (Hrsg.), 2. Aufl. 2024 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 6.70: Klage Unfallereignis – Ausschlusstatbestand
An das
Amtsgericht _________________________
Klage
der _________________________ (Name, Adresse)
– Kläger –
Prozessbevollmächtigte: _________________________ (Name, Adresse)
gegen
die Versicherung AG, vertreten durch ihren Vorstand, _________________________ (Name, Adresse)
– Beklagte –
wegen: Leistungen aus der privaten Unfallversicherung (Schaden-Nr. _________________________; Vertrag-Nr. _________________________)
Streitwert: _________________________ EUR
Namens und Kraft erteilter Vollmacht der Klägerin erhebe ich Klage gegen die Beklagte und werde beantragen,
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die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger _________________________ EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszins ab dem 1.6.2014 zu zahlen. |
Ich rege die Einleitung eines schriftlichen Vorverfahrens an und stelle für diesen Fall schon jetzt,
den Antrag gem. § 331 Abs. 3 ZPO.
Klagebegründung
Die Klägerin unterhält bei der Beklagten unter der Versicherungsnummer _________________________ eine private Unfallversicherung. Dem Vertrag liegen die AUB 2014 zu Grunde. U.a. ist für die Klägerin für stationäre Krankenhausbehandlungen ein Krankenhaustagegeld in Höhe von _________________________ EUR je Kalendertag vereinbart.
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Beweis: Versicherungsschein vom 1.4.2014 nebst AUB, Anlage K 1. |
Am 1. Mai verunfallte die Klägerin im eigenen Haus und musste wegen der durch den Unfall hervorgerufenen Synkope vom 1.5. bis 5.5.2014 im Rhein-Krankenhaus Köln stationär behandelt werden. Folge des Unfalls ist auch eine retrograde Amnesie, weshalb sie den genauen Hergang nicht beschreiben kann. Die Klägerin stürzte im Übergangsbereich von der Küche in den Flur, wo sich ein dicker Berber-Teppich befindet, der Unebenheiten bildet. Es ist wahrscheinlich, dass die Klägerin an dieser Stolperfalle zu Fall kam.
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Beweis: Entlassungsbericht des Krankenhauses vom 5.5.2014, Anlage K 2. |
Mit Schadenanzeige vom 10.5.2014 meldete die Klägerin der Beklagten den Schadenfall und legte eine Kopie des Entlassungsbriefs vor.
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Beweis: Kopie der Schadenanzeige, Anlage K 3. |
Mit Brief vom 1.6.2014 lehnte die Beklagte ihre Leistungspflicht ab. Als Begründung trägt die Beklagte vor, eine Synkope sei eine Bewusstseinsstörung und deshalb sei der Unfall nicht versichert, Ziff. 5.1.1 AUB 2014.
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Beweis: Kopie des Ablehnungsbriefs, Anlage K 4. |
Die Beklagte schließt dies fälschlicherweise aus den Angaben des Entlassungsbriefs, denn es wurde die Klägerin wegen einer Synkope behandelt. Diese entstand aber durch den Unfall. Ausgeschlossen sind aber nur Unfälle, die durch eine Bewusstseinsstörung entstanden sind. Dies ist dem Entlassungsbrief aber nicht zu entnehmen. Die insoweit beweisbelastete Beklagte hat diesen Nachweis nicht erbracht. Der Ausschlusstatbestand greift nicht ein.
Es liegt somit ein versichertes Unfallereignis vor. Der Klage ist demnach stattzugeben.
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Rechtsanwalt