Kurzbeschreibung
Muster aus: AnwaltFormulare Versicherungsrecht, van Bühren - Naumann - Hartwig (Hrsg.), 2. Aufl. 2024 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 6.74: Klage Invalidität der Höhe nach
An das
Landgericht _________________________
Klage
der _________________________ (Name, Adresse)
– Kläger –
Prozessbevollmächtigte: _________________________ (Name, Adresse)
gegen
die Versicherung AG, vertreten durch ihren Vorstand, _________________________ (Name, Adresse)
– Beklagte –
wegen: Leistungen aus der privaten Unfallversicherung (Schaden-Nr. _________________________; Vertrag-Nr. _________________________)
Streitwert: _________________________ EUR
Namens und Kraft erteilter Vollmacht der Klägerin erhebe ich Klage gegen die Beklagte und werde beantragen,
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die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger _________________________ EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszins ab dem 1.3.2014 zu zahlen. |
Ich rege die Einleitung eines schriftlichen Vorverfahrens an und stelle für diesen Fall schon jetzt,
den Antrag gem. § 331 Abs. 3 ZPO.
Klagebegründung
Die Klägerin unterhält bei der Beklagten unter der Versicherungsnummer _________________________ eine private Unfallversicherung. Dem Vertrag liegen die AUB 2010 zu Grunde. U.a. ist für die Klägerin eine Invaliditätsleistung in Höhe von _________________________ EUR vereinbart. Ein Bein ist in der vereinbarten Gliedertaxe mit 70 % eingestuft.
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Beweis: Kopie des Versicherungsscheins vom 1.6.2011 nebst AUB, Anlage K 1. |
Die Klägerin trat am 1.4.2012 im Rahmen eines Fußballspiels zu einem Sprint an. Beim ersten Schritt riss die Achillessehne des linken, beim Antritt belasteten Beins.
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Beweis: Zeugnis der Mitspieler. Werden im Fall eines Bestreitens namentlich genannt. |
Eine stationäre Erstbehandlung erfolgte vom 1. bis 4.4.2012.
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Beweis: Kopie des Entlassungsberichts, Anlage K 2. |
Im April 2012 wurde die erhöhte Kraftanstrengung als Unfall der Beklagten gemeldet. Mit Brief vom 30.4.2012 erkannte die Beklagte den Versicherungsschutz an und zahlte für den Erstaufenthalt das versicherte Krankenhaustagegeld.
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Beweis: Kopie Abrechnungsbrief vom 30.4.2012, Anlage K 3. |
Im März 2013 zeigte die Klägerin der Beklagten das Verbleiben eines unfallbedingten Dauerschadens und den Abschluss der Heilbehandlung mit einem ärztlichen Attest an.
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Beweis: Kopie Attest vom 25.5.2013, Anlage K 4. |
Die Beklagte veranlasste eine Nachuntersuchung bei Dr. _________________________ und rechnete danach mit Brief vom 25.8.2013 eine Invaliditätsleistung auf Basis von 1/20 Beinwert ab.
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Beweis: Kopie Abrechnungsbrief vom 25.8.2013, Anlage K 5. |
Das vom VR eingeholte Gutachten stellt hingegen eine Schädigung von 2/20 Beinwert fest.
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Beweis: Kopie Gutachten des Dr. _________________________, Anlage K 6. |
Die Bewertung von 2/20 Beinwert ist korrekt und die Beklagte ist nicht berechtigt, eine Leistungskürzung vorzunehmen.
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Beweis: Sachverständigengutachten. |
Die Beklagte begründet ihr Vorgehen mit dem Gutachten selber, denn Herr Dr. _________________________ hat festgestellt, dass die Schädigung von 2/20 Beinwert und einer Mitwirkung von Vorerkrankungen von 50 % zu bewerten sei.
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Beweis: Kopie Gutachten des Dr. _________________________, Anlage K 6. |
Die Feststellung einer Mitwirkung von 50 % ist fehlerhaft. Es wird bestritten, dass überhaupt eine Mitwirkung von krankhaften Veränderungen vorlag.
Wenn, was mit Nichtwissen bestritten wird, eine Mitwirkung tatsächlich vorgelegen haben sollte, dann wäre diese altersentsprechend und daher nicht zu berücksichtigen. Auch wäre in diesem Falle der Schwellenwert von 25 % nicht erreicht, welcher zur Leistungskürzung berechtigt.
Da eine Kürzung des Anspruchs nicht statthaft ist, liegt eine unfallbedingte Invalidität von 2/20 Beinwert vor, mithin 7 %. Daraus ergibt sich ein Anspruch in Höhe von _________________________ EUR bei einer versicherten Invaliditätsleistung von _________________________ EUR. Da die Beklagte davon nur _________________________ EUR gezahlt hat, ergibt sich die Klageforderung von _________________________ EUR.
Der Klage ist demnach stattzugeben.
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Rechtsanwalt