Kurzbeschreibung

Muster aus: 1369, Anwaltformulare Zivilprozessrecht, Aufl. 4

Muster 7.1: Streitverkündungsschrift des Klägers

An das

Amts-/Landgericht _________________________

Az: _________________________

Klage und Streitverkündungsschrift

des _________________________

– Kläger –

Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________

gegen

die _________________________

– Beklagte –

wegen _________________________

Streitwert: _________________________

Namens und im Auftrag des Klägers erhebe ich Klage zum _________________________gericht mit dem Antrag,

_________________________

Gleichzeitig verkünde ich hiermit namens und im Auftrag des Klägers

dem Herrn _________________________

gerichtlich den Streit mit der Aufforderung,

dem Rechtsstreit auf Seiten des Klägers beizutreten.

Begründung:

I.

Der Kläger macht mit der Klage gegenüber der Beklagten Ansprüche aus _________________________ geltend. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: _________________________

II.

Die Streitverkündung ist zulässig und begründet. Der Streitverkündungsadressat war bei Vertragsschluss als bevollmächtigter Vertreter der Beklagten tätig.

Sollte der Streitverkündungsadressat bei Abschluss des Vertrages als Vertreter ohne Vertretungsmacht gehandelt haben, was die Beklagte vorgerichtlich eingewandt hat, und der Kläger im vorliegenden Rechtsstreit ganz oder teilweise unterliegen, so hätte er gegen den Streitverkündungsadressaten einen Anspruch auf Schadloshaltung, Schadenersatz und Freistellung.

Zur Unterrichtung des Streitverkündungsadressaten über den vorliegenden Rechtsstreit sind beigefügt:

die Klageschrift vom _________________________ nebst Anlagen
die Verfügung des Gerichts vom _________________________[79]

Die der Beklagten zur Verteidigungsanzeige gesetzte Frist läuft ab am _________________________, die der Beklagten zur Klageerwiderung gesetzte Frist läuft ab am _________________________.[80]

Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch nicht bestimmt worden.

Rechtsanwalt

[79] Mitteilung nur bei Streitverkündung im Nachgang zur Klageeinreichung.
[80] Mitteilung nur bei Streitverkündung im Nachgang zur Klageeinreichung.

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