Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1711 AnwaltFormulare Familienrecht, Horndasch, 8. Aufl. 2022 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 7.112: Vereinbarung bei beantragter Teilungsversteigerung

Verhandelt

zu _________________________

am _________________________

Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts …

mit dem Amtssitz in _________________________, erschienen heute:

1.

Herr A._________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________

geb. am _________________________

2. Frau A _________________________, geb. _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________

Die Erschienenen wiesen sich aus durch Vorlage ihrer amtlichen Personalausweise

zu 1) Nr.: _________________________

zu 2) Nr.: _________________________

Die Frage des beurkundenden Notars nach einer Vorbefassung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG wurde von den Erschienenen verneint. Der beurkundende Notar erläuterte die vorgenannte Vorschrift.

Die Erschienenen ersuchten sodann um die Beurkundung eines

Grundstücksübergabevertrages

mit Auflassung

und erklärten zu notariellem Protokoll:

I.

Ausgangslage

Wir waren seit dem _________________________ miteinander verheiratete Eheleute. Unsere Ehe ist rechtskräftig geschieden seit dem _________________________

Der Ersch. zu 1 hat hinsichtlich des von der Ersch. zu 2 bewohnten gemeinsamen Immobilie der Erschienenen bei dem Amtsgericht in _________________________ einen Teilungsversteigerungsantrag gem. § 180 Abs. 1 ZVG gestellt. Das Verfahren ist anhängig seit dem _________________________

Die Erschienene zu 2 hat die einstweilige Einstellung des Verfahrens für 6 Monate beantragt, § 180 Abs. 2 ZVG. Über den Antrag ist bisher nicht entschieden.

Im Hinblick auf diese Ausgangssituation einigen wir uns wie folgt.

II.

Grundstücksübertragung

§ 1

Grundbesitz

Der Erschienene zu 1) ist – zu ½ Anteil – eingetragener Eigentümer des folgenden Grundbesitzes:

Grundbuch von _________________________ Blatt

Gemarkung _________________________

Flur _________________________

Flurstück _________________________

"Gebäude- und Freifläche, _____",

Größe _________________________ qm.

Seinen ½ Anteil an dem vorgenannten Grundbesitz, mit den darauf befindlichen Gebäuden, den Bäumen und Sträuchern, so wie heute alles steht und liegt, im Folgenden "Übertragungsgegenstand" genannt, überträgt der Erschienene zu 1), im Folgenden "Überlasser" genannt, hiermit auf seine geschiedene Ehefrau, die Erschienene zu 2), im Folgenden "Übernehmerin" genannt.

Die Übertragung erfolgt im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung des zwischen den Vertragsbeteiligten durchgeführten Scheidungsverfahrens.

§ 2

Grundbuchinhalt

Der beurkundende Notar hat den Grundbuchinhalt am _________________________ feststellen lassen und mit den Vertragsbeteiligten erörtert:

In Abt. II und III des Grundbuchs sind folgende Rechte eingetragen:

Abt. II: Nr. _________________________
Abt. III: Nr. _________________________
  für _________________________

Die in Abt. II und III des Grundbuchs eingetragenen Rechte werden von der Übernehmerin übernommen.

§ 3

Gegenleistung

1. Als Gegenleistung für die Übertragung übernimmt die Übernehmerin mit schuldbefreiender Wirkung vom _________________________ an die Darlehensschuld des Überlassers, zu deren Sicherung die in Abt. III lfd. Nr. des vorgenannten Grundbuchs eingetragene fällige Grundschuld der _________________________ über _________________________ EUR nebst jährlich nachträglich fälliger Zinsen hieraus von _________________________ % sowie einer einmaligen Nebenleistung von _________________________ % besteht.

Die Grundschuld sichert Darlehensverbindlichkeiten der Vertragsbeteiligten bei der _________________________ in Höhe von _________________________ EUR (Valuta per _________________________) ab.

Die Vertragsbeteiligten wissen, dass die Schuldübernahme der Genehmigung der Gläubigerin bedarf und dass bis dahin der Überlasser der Gläubigerin gegenüber noch für die Darlehensverbindlichkeiten haftet. Bis zur Genehmigung gilt die Schuldübernahme als Erfüllungsübernahme. Anlässlich der Schuldübernahme an die Gläubigerin zu erbringende einmalige Zahlungen fallen dem Überlasser zur Last. Die Vertragsbeteiligten beauftragen den Notar, die Genehmigung der Gläubigerin herbeiführen und die Vertragsbeteiligten über das Vorliegen der Genehmigung zu unterrichten. Sie ermächtigen den Notar, der Gläubigerin die Schuldübernahme durch Übersendung einer Abschrift dieses Vertrages anzuzeigen.

Sollte die Gläubigerin der Schuldübernahme durch die Übernehmerin nicht zustimmen, verpflichtet sich die Übernehmerin den Überlasser im Innenverhältnis von Zahlungen auf das Darlehen freizustellen.

2. Die Vertragsbeteiligten weisen den beurkundenden Notar an, alle Erklärungen zum Eigentumsübergang dem Grundbuchamt erst vorzulegen, wenn die Gläubigerin der Schuldübernahme durch die Übernehmerin zugestimmt hat,

Eine frühere Vorlage ist nur gemäß schriftlicher Mitteilung des Überlassers gestattet. Bis dahin sind Ausfertigungen und beglaubigte Abs...

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