Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1133 Der Fachanwalt für Erbrecht, Bonefeld-Wachter, 4. Aufl. 2024 (zerb verlag)

Muster 7.15: Überquotale Teilungsanordnung (2)

Testament

Ich, _________________________, geb. am _________________________, in _________________________, wohnhaft in _________________________, geschieden, deutscher Staatsangehöriger, errichte nachfolgendes Testament.

(I.) Testierfreiheit

(Vgl. Muster 7.13)

(II.) Erbeinsetzung

Zu meinen alleinigen Vollerben ernenne ich meine beiden Kinder _________________________, geb. am _________________________, in _________________________, wohnhaft _________________________ und _________________________, geb. am _________________________, in _________________________, wohnhaft _________________________, zu gleichen Teilen.

Zu Ersatzerben setze ich jeweils deren Abkömmlinge nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolgeordnung, wiederum ersatzweise soll, zunächst innerhalb eines Stammes, Anwachsung eintreten.

(III.) Überquotale Teilungsanordnung

Zur Aufteilung des Nachlasses unter den beiden Miterben verfüge ich in Form einer Teilungsanordnung und für den über den jeweiligen Erbteil hinausgehenden Wert als Vorausvermächtnis:

Mein Sohn _________________________, geb. am _________________________, erhält im Wege der Teilungsanordnung die Eigentumswohnung in _________________________, _________________________ Str. _________________________, eingetragen im Grundbuch von _________________________, Fl.St. Nr. _________________________.

Mein Sohn _________________________, geb. am _________________________, erhält im Wege der Teilungsanordnung mein Einfamilienhaus in _________________________, _________________________ Str. _________________________, eingetragen im Grundbuch von _________________________, Fl.St. Nr. _________________________.

Sollte eines meiner Kinder dadurch wertmäßig mehr erhalten als es seiner Erbquote entspricht, so wird dieser Mehrwert in Form eines Vorausvermächtnisses zugeteilt, so dass ein Ausgleich unter meinen Kindern nicht durchgeführt werden soll. Ich bestimme ausdrücklich, dass das Vorausvermächtnis erst bei Auseinandersetzungen des Nachlasses anfallen soll und nur unter der Bedingung, dass der mit dem Vorausvermächtnis bedachte Erbe die Erbschaft annimmt.

Die Teilungsanordnung und die Vorausvermächtnisse sollen ausdrücklich nicht für Ersatzerben gelten.

(IV.) Schweigepflichtentbindungserklärung

(Vgl. Muster 7.13)

Ort, Datum, Unterschrift

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