Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1684 Arbeiten 4.0 - Arbeitsrecht und Datenschutz in der digitalisierten Arbeitswelt, , 5. Aufl. 2022 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 7.2: Arbeitsvertrag mit einem Telearbeitnehmer
Zwischen dem Unternehmen
_________________________
[Name, Anschrift]
– im folgenden Arbeitgeber –
und
Herrn/Frau
_________________________
[Name, Anschrift]
– im folgenden Mitarbeiter –
wird ein Arbeitsvertrag über Arbeit in Form von Telearbeit geschlossen:
§ 1 Arbeitsbeginn, Arbeitsort, Probezeit
Der Mitarbeiter wird ab dem [Datum] _________________________ auf einem Telearbeitsplatz beschäftigt. Er verrichtet seine Arbeit am häuslichen Arbeitsplatz, sofern nicht die Anwesenheit im Betrieb ausdrücklich angeordnet ist.
Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des [Datum] _________________________, wenn es nicht zuvor durch schriftliche Vereinbarung verlängert wird. Während der Probezeit ist das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündbar.
§ 2 Arbeitszeit
Es gilt die betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit. Zwischen den Vertragsparteien werden folgende Zeiten als betriebsbestimmte Arbeitszeiten festgelegt: [Arbeitszeiten] _________________________.
Zu diesen Zeiten hat der Mitarbeiter an seinem häuslichen Arbeitsplatz seine Arbeitsleistung zu erfüllen. Im Übrigen kann er selbst die Lage der Arbeitszeit bestimmen (selbstbestimmte Arbeitszeit) _________________________.
Der Mitarbeiter beachtet die gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen und etwaigen Beschäftigungsverbote.
Der Mitarbeiter hat betriebs- und selbstbestimmte Arbeitszeiten in einem Arbeitszeitbuch, das elektronisch zu führen ist, festzuhalten und dieses auf Verlangen des Arbeitgebers jederzeit, zumindest aber am Ende eines jeden Monats, seinem Vorgesetzten vorzulegen.
Fahrten zwischen betrieblicher und außerbetrieblicher Arbeitsstätte sind keine Arbeitszeit.
§ 3 Arbeitsmittel
Der Mitarbeiter wird einen abschließbaren Büroraum und das notwendige Mobiliar des Büroraums zur Verfügung stellen. Der Mitarbeiter stellt hierbei sicher, dass die jeweils geltenden Arbeitsschutzbestimmungen im Hinblick auf den zur Verfügung gestellten Büroraum wie auch im Hinblick auf das zur Verfügung gestellte Mobiliar eingehalten werden. Genügen Büroraum und/oder das vom Mitarbeiter gestellte Mobiliar nicht den jeweiligen Arbeitsschutzvorschriften, so wird der Mitarbeiter auf seine Kosten entsprechend geeigneten Ersatz beschaffen.
Der Mitarbeiter erhält vom Arbeitgeber folgende Arbeitsmittel kostenlos zur Verfügung gestellt: [Aufstellung Arbeitsmittel] _________________________.
Die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel sind ausschließlich für betriebliche Zwecke zu verwenden.
Der Mitarbeiter wird die ihm überlassenen Gegenstände pfleglich behandeln. Eine Überlassung an Dritte, einschließlich der Überlassung an Familienmitglieder, ist dem Mitarbeiter untersagt. Der Mitarbeiter darf nur die vom Arbeitgeber freigegebene Software nutzen. Insbesondere ist dem Mitarbeiter nicht gestattet, vom Arbeitgeber nicht freigegebene Programme und Daten zu nutzen, zu kopieren und weiterzuverarbeiten. Dies betrifft auch die Kommunikation per E-Mail. Der Mitarbeiter wird dafür Sorge tragen, dass durch regelmäßige Sicherungskopien die von ihm genutzten Dateien auch bei einem Ausfall der EDV-Anlage dem Arbeitgeber unverzüglich zur Verfügung gestellt werden können.
Der Arbeitgeber kann die jederzeitige Rückgabe der von ihm gestellten Arbeitsmittel aus berechtigtem Anlass verlangen. Dies gilt insbesondere beim Austausch der Geräte, bei Kündigung oder bei der Freistellung von der Arbeit.
Soweit nicht anders bestimmt, sind ergänzend die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlichten Anforderungen an die Infrastruktur eines häuslichen Arbeitsplatzes (IT-Grundschutz-Bausteine des BSI, Edition 2021, INF.8) zu beachten.
§ 4 Entgelt
Es wird ein Monatslohn in Höhe von [Betrag] _________________________ EUR vereinbart.
Die Kosten der Unterhaltung des häuslichen Telearbeitsplatzes und des Büroraums werden durch den Arbeitgeber mit einer Pauschale in Höhe von [Betrag] _________________________ EUR abgegolten. Der Arbeitnehmer hat darüber hinausgehende Aufwendungen selbst zu tragen. Ein Anspruch auf Erhöhung der Pauschale wegen ungewöhnlicher Mehrkosten besteht nicht.
Mit der Kostenpauschale sind auch etwaige Fahrtkosten abgegolten.
§ 5 Verschwiegenheitspflicht
Der Mitarbeiter ist zur Verschwiegenheit über alle betrieblichen und geschäftlichen Daten und über alle Kunden des Arbeitgebers verpflichtet. Insbesondere ist der Mitarbeiter verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren und Daten geheim zu halten, welche die Person des Arbeitgebers oder eines anderen Arbeitnehmers betreffen. Er hat darauf zu achten, dass Dritte nicht unbefugt Kenntnis solcher Geheimnisse aus seinem Arbeitsbereich erlangen. Dies umfasst auch seine Verpflichtung, sicherzustellen, dass der Zugriff Dritter auf die im Rahmen des Telearbeitsverhältnisses verwandten Datenträger ausgeschloss...