Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1133 Der Fachanwalt für Erbrecht, Bonefeld-Wachter, 4. Aufl. 2024 (zerb verlag)

Muster 7.2: Vor- und Nacherbfolge

Ich setze zu meinen alleinigen Erben je hälftig meine beiden Kinder _________________________, geb. am _________________________, und _________________________, geb. am _________________________, ein.

Die von mir benannten Erben sind jedoch nur Vorerben. Sie sind von allen gesetzlichen Beschränkungen, soweit dies möglich und rechtlich zulässig ist, befreit. Ein Ersatzvorerbe wird nicht benannt, es gilt die Vorschrift des § 2102 Abs. 1 BGB.

Nacherben sind die Abkömmlinge meiner Kinder entsprechend den gesetzlichen Regeln, wiederum ersatzweise soll Anwachsung, zunächst innerhalb eines Stammes, eintreten. Der jeweilige Nacherbfall tritt mit dem Tod des jeweiligen Vorerben ein. Die Nacherbenanwartschaft ist weder vererblich noch übertragbar.

Schlägt einer der Nacherben seinen Erbteil aus, macht er seinen Pflichtteil geltend und erhält ihn auch, dann ist er mit seinem ganzen Stamm von der Erbfolge ausgeschlossen.

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