Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1711 AnwaltFormulare Familienrecht, Horndasch, 8. Aufl. 2022 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 7.26: Höchstgrenze des Zugewinns

  Ehevertraglich vereinbaren wir was folgt:
1.

Den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wollen wir für unsere künftige Ehe ausdrücklich aufrechterhalten, ihn allerdings wie folgt modifizieren:

Endet die Ehe auf andere Weise als durch den Tod eines Ehegatten, so muss als Zugewinn höchstens ein Betrag von 500.000 EUR gezahlt werden. Dies gilt auch für den vorzeitigen Zugewinnausgleich. Der Höchstbetrag von 500.000 EUR soll wertbeständig sein. Der Höchstbetrag errechnet sich demnach wie folgt:

500.000 EUR – i.W. fünfhunderttausend EUR –

vervielfacht

um den Verbraucherpreisindex für Deutschland, wie dieser Index vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden für den Monat festgestellt wird, in dem der Scheidungsantrag rechtshängig wird, der zur Scheidung der Ehe führt,

geteilt

durch den Verbraucherpreisindex für Deutschland, wie er im Monat der heutigen Beurkundung bestimmt wird (Basis 2000 = 100).

2. Auf einen weitergehenden Zugewinnausgleich wird verzichtet. Der Verzicht wird gegenseitig angenommen.

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