Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1711 AnwaltFormulare Familienrecht, Horndasch, 8. Aufl. 2022 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 7.8: Ehevertrag mit Aufnahme eines Vermögensverzeichnisses

1. Wir stellen übereinstimmend fest, dass sämtliche Gegenstände des ehelichen Haushalts, insbesondere die gesamte Wohnungseinrichtung, alleiniges Eigentum der Ehefrau sind und auch vor der Eheschließung waren. Die Gegenstände sind im Einzelnen in dem Vermögensverzeichnis aufgeführt, das dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
2. Haushaltsgegenstände, die anstelle von nicht mehr vorhandenen oder wertlos gewordenen Gegenständen angeschafft werden, stehen im alleinigen Eigentum der Ehefrau. Im Übrigen ist jeweils derjenige von uns alleiniger Eigentümer der Gegenstände, bei denen die Rechnung auf seinen Namen ausgestellt ist.

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