Kurzbeschreibung
Muster aus: FamRMandat_Abr_Aufl4
Muster 8: Musterrechnung 4.8: Prüfung der Erfolgsaussichten nach erstinstanzlicher Tätigkeit – keine Einlegung des Rechtsmittels
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Der geltend gemachte Unterhaltsanspruch wurde wegen Verwirkung (versuchter Prozessbetrug) versagt. Das erstinstanzliche Gericht begründet die Versagung in einem 17-seitigen umfangreichen Beschluss. Die unterlegene Mandantin möchte wissen, ob eine Beschwerde Aussicht auf Erfolg bietet. Ihr Rechtsanwalt, der bereits in erster Instanz tätig war, verneint Erfolgsaussichten. Die Beschwerde wird durch ihn nicht eingelegt. Der Wert hat 15.736,00 EUR betragen.
Gegenstandswert: 15.736,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 RVG, 51 Abs. 1 u. 2 FamGKG
0,75 Gebühr für Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels Nr. 2100 VV RVG |
487,50 EUR |
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG | 20,00 EUR |
Zwischensumme | 507,50 EUR |
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG | 93,43 EUR |
Summe | 603,93 EUR |
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