Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1045 Der Erbprozess, Bonefeld-Kroiß-Tanck, 5. Aufl. 2017 (zerb verlag)

Muster 8.10: Klauselumschreibung (gegen Testamentsvollstrecker)

An

Amtsgericht

In dem Rechtsstreit

Willi Meier ./. Otto Normalerblasser

Az.: _________________________

beantrage[137] ich als Prozessbevollmächtigter des Klägers Willi Meier nach §§ 749, 727 ZPO

die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des gegen den am 28.2.2016 verstorbenen Otto Normalerblasser ergangenen und in der Anlage im Original beigefügten rechtskräftigen Urteiles des Amtsgerichtes München Az.: _________________________ vom 11.11.2015 zum Zwecke der Zwangsvollstreckung gegen den Testamentsvollstrecker Rechtsanwalt R über den Nachlass des am 28.2.2016 verstorbenen Otto Normalerblasser.

Begründung:

Der Beklagte Otto Normalerblasser ist am 28.2.2016 verstorben. Rechtsanwalt R wurde mit Testamentsvollstreckerzeugnis vom 15.4.2016 zum Testamentsvollstrecker über den gesamten Nachlass des Erblassers bestellt.

Eine Beschränkung der Rechte des Testamentsvollstreckers wurde nicht angeordnet. Rechtsanwalt R hat das Amt des Testamentsvollstreckers mit Erklärung vom 26.2.2016 gegenüber dem Nachlassgericht angenommen und führt nunmehr das Amt des Testamentsvollstreckers.

Auf die in der Anlage auf Antrag des Gläubigers gemäß § 345 FamFG erteilte Ausfertigung des Testamentsvollstreckerzeugnisses wird Bezug genommen.

Der Gläubiger benötigt eine vollstreckbare Ausfertigung des bereits gegen den Erblasser ergangenen Urteiles zum Zwecke der Zwangsvollstreckung in den insgesamt vom Testamentsvollstrecker verwalteten Nachlass nach § 749 ZPO.

(Rechtsanwalt)

[137] Vgl. Littig, in: Krug/Rudolf/Kroiß/Bittler, AnwF ErbR § 13 Rn 192.

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