Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 8.100: Nutzungsausfall bei Eigenreparatur
_________________________ Versicherung AG
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Schaden-Nr./VS-Nr./Az. _________________________
Schaden vom _________________________
Pkw _________________________, amtl. Kennzeichen _________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbezeichneter Schadensache liegt Ihnen bereits das Gutachten des Sachverständigen _________________________ vor. Danach entstand an dem Fahrzeug meines Mandanten ein Reparaturschaden. In der Zwischenzeit ließ mein Mandant den Schaden in Eigenregie beseitigen. Zum Nachweis der fachgerechten Reparatur übersende ich Ihnen beiliegend eine Fotografie, die mein Mandant nach dem Abschluss der Reparaturarbeiten fertigte. Die Aktualität der Bilder ergibt sich aus der auf den Lichtbildern abgebildete Tageszeitung. Sollte Ihnen dies als Nachweis nicht ausreichen, ist mein Mandant dazu bereit, das Fahrzeug zur erneuten Besichtigung dem Sachverständigen vorzustellen. Allerdings weise ich bereits jetzt darauf hin, dass die dadurch verursachten Mehrkosten von Ihnen zu übernehmen wären.
Die Reparaturarbeiten erstrecken sich tatsächlich auf einen Zeitraum von zwölf Kalendertagen. Selbstverständlich beschränkt sich der Anspruch meines Mandanten auf Ausgleich einer angemessenen Nutzungsausfallentschädigung auf die Ausfalldauer, die im Falle einer fachgerechten Reparatur angefallen wäre. Der Sachverständige bezifferte diese Reparaturdauer mit _________________________ Kalendertagen. Bei der Bezifferung des Nutzungsausfallzeitraums ist zu berücksichtigen, dass durch den Unfallschaden sowohl die Fahrfähigkeit als auch die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs meines Mandanten aufgehoben wurde. Im Falle einer fachgerechten Reparatur hätte er den Reparaturauftrag erst nach der Vorlage des Sachverständigengutachtens sowie nach Ablauf einer angemessenen Bedenkzeit erteilen können. Das Gutachten des Sachverständigen lag meinem Mandanten am _________________________ vor. Zuzüglich einer Überlegenszeit von fünf Tagen, die in der Rechtsprechung als angemessen anerkannt wird (vgl. BGH NJW 1975, 160; AG Aschaffenburg zfs 1999, 103). sowie einer angemessenen Reparaturdauer von weiteren fünf Kalendertagen beträgt der gesamte Nutzungsausfallzeitraum meines Mandanten zehn Tage. Daraus ergibt sich ein Nutzungsschaden in Höhe von _________________________ EUR, um dessen Ausgleich ich bis zum
_________________________ (10-Tages-Frist)
bitte.
Mit freundlichen Grüßen
(Rechtsanwalt)