Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 8.121: Schadenspauschale 20 EUR
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Als Kostenpauschale kann ein Verkehrsunfallgeschädigter nur 20,00 EUR verlangen. Es ist in diesem Zusammenhang nicht ersichtlich, warum eine Privatperson eine höhere Pauschale als ein Rechtsanwalt verlangen können soll (LG Siegen SP 2006, 251; AG Bochum, Urt. v. 28.5.2008 – 38 C 35/08 – juris), zumal die Kosten für Kommunikationsdienstleistungen in den vergangenen Jahren erheblich gesunken sind. Eine derartige Kostenpauschale entspricht auch den Vorgaben der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.8.2015 – 1 U 130/14; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urt. v. 5.9.2012 – 7 U 15/12; KG Berlin, Urt. v. 16.8.2010 – 22 U 15/10 – juris).
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