Kurzbeschreibung
Muster aus: 1369, Anwaltformulare Zivilprozessrecht, Aufl. 4
Muster 8.13: Klageerwiderung mit Hilfsaufrechnung
An das
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Amtsgericht |
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Landgericht |
in _________________________
In dem Rechtsstreit
_________________________ ./. _________________________
Az: _________________________
bestellt sich der Unterzeichner zum Prozessbevollmächtigten des Beklagten und zeigt dessen Verteidigungsbereitschaft an. Namens und in Vollmacht des Beklagten werde ich in der mündlichen Verhandlung beantragen,
Zur Begründung wird Folgendes vorgetragen:
I.
Die Klage ist
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unzulässig, |
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unbegründet, |
sodass dem Kläger der mit der Klage geltend gemachte Anspruch nicht zusteht.
1.
Die Klage ist bereits unzulässig, weil _________________________
2.
Die Klage ist unbegründet, weil der von dem Kläger dargestellte Sachverhalt unzutreffend ist und dem Kläger aus dem zutreffenden Sachverhalt der mit der Klage geltend gemachte Anspruch nicht zusteht.
a)
Der von dem Kläger vorgetragene Sachverhalt ist unzutreffend. Der Kläger stützt seinen Anspruch in tatsächlicher Hinsicht darauf, dass _________________________
Dieser Vortrag des Klägers ist unzutreffend.
Unzutreffend ist insbesondere:
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_________________________ |
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_________________________ |
Richtig ist vielmehr, dass
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_________________________ |
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_________________________ |
Der Sachverhalt stellt sich damit zusammenfassend wie folgt dar: _________________________
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Beweis: _________________________ |
b)
Aus dem vorstehend dargestellten Sachverhalt ergibt sich, dass der Klageanspruch nicht besteht. Als Anspruchsgrundlage kommt insoweit allein § _________________________ in Betracht. Dieser setzt voraus, dass _________________________
Diese Voraussetzungen liegen erkennbar nicht vor, weil _________________________
II.
Für den Fall, dass das erkennende Gericht der unter I. dargestellten Auffassung des Beklagten nicht folgt, insbesondere nach einem von den Erwartungen des Beklagten abweichenden Ergebnis der Beweisaufnahme, rechnet der Beklagte hilfsweise mit einer Gegenforderung in Höhe von _________________________ EUR gegen den mit der Klage geltend gemachten Anspruch auf.
Dem Beklagten steht in dieser Höhe ein Anspruch gegen den Kläger aus § _________________________ zu.
1.
Der hilfsweise zur Aufrechnung gestellten Forderung liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: _________________________
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Beweis: _________________________ |
2.
Aus dem vorstehend dargestellten Sachverhalt ergibt sich der hilfsweise zur Aufrechnung gestellte Anspruch aus § _________________________. Dabei ist in rechtlicher Hinsicht darauf hinzuweisen, dass _________________________
3.
Der Kläger hat außergerichtlich geltend gemacht, dass eine Aufrechnung mit der vorstehend begründeten Forderung nicht möglich sei, weil _________________________
Die Auffassung des Klägers ist unzutreffend, weil _________________________
4.
Nach alledem ist die Klage insgesamt abzuweisen. Soweit das Gericht über die Aufrechnung entscheidet und aus diesem Grunde die Klage abweist, wird allein aus anwaltlicher Fürsorge darauf hingewiesen, dass der Beklagte keine Kosten des Rechtsstreites zu tragen hat. Der Kläger wusste um die aufrechenbaren Gegenansprüche des Beklagten und hätte die Klageeinreichung dadurch vermeiden können, dass er seinerseits vorgerichtlich aufrechnet.
Rechtsanwalt